Weiteres positives Urteil zur Kommentarhaftung in Blogs und Foren

Ein Beitrag von: Jan Tißler



Inwieweit der Betreiber eines Blogs oder Forums rechtswidrige Kommentare verhindern muss, ist immer wieder strittig. Das Amtsgericht Frankfurt hat in einem Fall nun entschieden, dass die Entfernung eines rechtswidrigen Kommentars nach dessen Kenntnisnahme ausreicht. Rechtssicherheit gibt es damit zwar noch immer nicht, aber man kann wohl eine gewisse Hoffnung haben, dass sich diese Auffassung langfristig durchsetzt. Auf UPLOAD gibt es übrigens einen ausführlichen Beitrag zur Kommentarhaftung von Blogs von Rechtsanwalt Thomas Schwenke.

 


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Veröffentlicht am Sonntag, den 3. August 2008 um 17:11 Uhr.


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Eine Reaktion zu “Weiteres positives Urteil zur Kommentarhaftung in Blogs und Foren”

nastorseriessix
schrieb am 3. August 2008 um 17:38 Uhr:

Na wenigsten hat man jetzt ein wenig mehr Sicherheit als bisher und man kann nun auf ein Urteil verweisen, wenn man Post von einem Anwalt bekommt. ;)

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