Recht: Haftung für eingebettete Videos
Ein Beitrag von: Jan Tißler
Nur weil man ein Video einbetten kann, heißt das noch nicht, dass man das auch immer tun sollte. Warum das so ist, schreibt Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht hier auf rechtzweinull.de. Martin Hillmann hat auf mlogger die wichtigsten Informationen aus diesem Beitrag zusammengefasst. Gefunden bei: Basic Thinking.
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Veröffentlicht am Mittwoch, den 29. Oktober 2008 um 21:57 Uhr.
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