Recht: Haftung für eingebettete Videos

Ein Beitrag von: Jan Tißler



Nur weil man ein Video einbetten kann, heißt das noch nicht, dass man das auch immer tun sollte. Warum das so ist, schreibt Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht hier auf rechtzweinull.de. Martin Hillmann hat auf mlogger die wichtigsten Informationen aus diesem Beitrag zusammengefasst. Gefunden bei: Basic Thinking.

 


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Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 29. Oktober 2008 um 21:57 Uhr veröffentlicht. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.

 


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