Neues Gesetz schützt vor Abmahnwellen – oder?

Ein Beitrag von: Jan Tißler



Unter bestimmten Bedingungen sind künftig die Anwaltsgebühren, die bei einer Abmahnung entstehen können, auf 100 Euro begrenzt. Das könnte einige der übelsten Abmahnwellen bspw. in Zusammenhang mit Stadtplänen verhindern oder zumindest entschärfen. Warum man jetzt allerdings nicht sofort in Jubel ausbrechen sollte, hat Laurent Meister auf medien-gerecht zusammengefasst. Denn damit die 100-Euro-Grenze greift, müssen einige Bedingungen erfüllt sein.

 


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Der Beitrag wurde am Sonntag, den 13. April 2008 um 15:05 Uhr veröffentlicht. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.

 


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