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Was darf ich fotografieren? Der Fall Preußische Schlossanlagen und seine Konsequenzen

Es gibt einen Rechtsbegriff, der schon seit über dreißig Jahren im Zusammenhang mit Fotografie durch die Rechtslandschaft geistert. Es ist das “Recht am Bild der eigenen Sache”. Die meisten wissen, dass jede Person ein “Recht am eigenen Bild” hat und eine Person grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis fotografiert werden darf. Gilt das aber auch für Sachen wie Bauwerke, Skulpturen oder gar Bäume im Park? Muss man als Hobbyfotograf oder Journalist jedes Mal um Erlaubnis fragen, bevor man auf den Auslöser drückt? Diesen praktischen Fragen werde ich in diesem Beitrag anhand der aktuellen und heiß diskutierten Gerichtsentscheidung “Preußischen Schlossanlagen” so anschaulich wie möglich nachgehen.

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