Recht: Haftung für eingebettete Videos
Nur weil man ein Video einbetten kann, heißt das noch nicht, dass man das auch immer tun sollte. Warum das so ist, schreibt Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht hier auf rechtzweinull.de. Martin Hillmann hat auf mlogger die wichtigsten Informationen aus diesem Beitrag zusammengefasst. Gefunden bei: Basic Thinking.
Weiteres positives Urteil zur Kommentarhaftung in Blogs und Foren
Inwieweit der Betreiber eines Blogs oder Forums rechtswidrige Kommentare verhindern muss, ist immer wieder strittig. Das Amtsgericht Frankfurt hat in einem Fall nun entschieden, dass die Entfernung eines rechtswidrigen Kommentars nach dessen Kenntnisnahme ausreicht. Rechtssicherheit gibt es damit zwar noch immer nicht, aber man kann wohl eine gewisse Hoffnung haben, dass sich diese Auffassung langfristig durchsetzt. Auf UPLOAD gibt es übrigens einen ausführlichen Beitrag zur Kommentarhaftung von Blogs von Rechtsanwalt Thomas Schwenke.
Kostenloser Leitfaden "Haftungsfragen bei Weblogs"
Der Bundesverband digitale Wirtschaft (BVDW) hat seinen Leitfaden zur Haftung bei Weblogs aktualisiert. Das PDF richtet sich zwar mehr an Unternehmen, die Hinweise sind aber im Prinzip auf alle Blogs übertragbar. Die Inhalte sind stichwortartig skizziert, man kann das PDF also recht gut überfliegen. Leider überwiegt das Juristen-Deutsch. Hier kannst Du es Dir herunterladen. Gefunden bei digital:next.
Haftung für "User Generated Content"
Inwiefern bin ich verantwortlich für das, was die Nutzer auf meiner Seite tun? Diese Frage behandelte Rechtsanwalt Thomas Schwenke in einem Vortrag auf dem Barcamp in Köln. Jetzt hat er auf seiner Seite Advisign eine ausführliche Zusammenfassung online gestellt. Wiederum sehr lesenswert. Bei UPLOAD hatte er einen vielbeachteten Artikel zur Haftung bei Blogkommentaren veröffentlicht.
Haftung für Blogkommentare
Jan bat mich um einen Beitrag zum Thema Kommentarhaftung in Blogs. Mein erster Gedanke war, dass das im Rahmen eines Blogbeitrags unmöglich ist. Was den Bereich angeht, so erleben wir gerade eine “rechtliche Geburt” mit vielen Wehen und keiner weiß, ob das Kind nun zuerst mit dem Kopf oder den Füßen kommen soll. Ich will Euch nicht mit allen Details zuwerfen, aber auch keine bloßen Schlagworte liefern. Daher denke ich, dass das Ganze am praktischen Fall am besten zu veranschaulichen ist.
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