Vier Chancen, abgemahnt zu werden

Autor:
Jan Tißler

Datum:
4. Juni 2007

Kategorie:
Highlights

Wer im Alltag Gesetze übertritt, kann meist darauf hoffen, nicht erwischt zu werden. Anders im Internet: Das weltweit verfügbare Netz macht es leicht wie nie, Verstöße gegen Gesetze zu entdecken. In Deutschland gibt es die Abmahnung, die wie ein „blauer Brief“ in der Schule ist: die letzte Warnung vor schlimmeren Konsequenzen – in diesem Fall ein Gerichtsverfahren. Eigentlich eine gute Sache. Aber die Abmahnung kombiniert mit dem schnell durchsuchbaren Internet und vielen Nutzern mit geringen Rechtskenntnissen ergibt ein explosives Gemisch. UPLOAD stellt hier einmal die vier besten Chancen vor, selbst Opfer einer Abmahnung zu werden. Es gibt noch mehr. Aber die folgenden sind die häufigsten Fallen für Blogger.

Bilder und Grafiken

Manch einer denkt: Was im Internet frei verfügbar ist, darf auch frei verwendet werden. Das Gegenteil ist der Fall: Das meiste darf nicht ohne entsprechende Erlaubnis genutzt werden. Fotos unterliegen dem Urheberrecht. Gleiches gilt beispielsweise für Illustrationen, Grafiken und Stadtpläne.

Das heißt: Nur der ursprüngliche Macher darf bestimmen, was mit seinem Werk geschieht. Eine Einschränkung: Es muss eine gewisse „Schöpfungshöhe“ erreicht werden. Das Bild muss also ein eigenständiges Werk sein. Das aber wird meist großzügig für den Urheber ausgelegt. Im Fall der Fälle entscheidet es ein Richter.

Fotos, Grafiken und Stadtpläne können ein teurer Spaß werden. Als Schadenersatz werden hier meist die Lizenzkosten angesetzt, die der Urheber erzielt hätte – unabhängig davon, wie realistisch das in diesem Fall ist.

Wenn Du das Bild verwendest, musst Du dafür zahlen. Da kommen sehr schnell einige hundert Euro zusammen. Hast Du das Bild bei einer der großen internationalen Agenturen „entliehen“, können es auch einige tausend Euro werden. Das kannst Du mir glauben, ein entsprechendes Schreiben habe ich selbst schon in Händen gehalten – glücklicherweise war ich nicht derjenige, der es zu bezahlen hatte.

Also: Die Google-Bildersuche ist eine ganz schlechte Idee. Die meisten Fotos und Grafiken dort darfst Du nicht verwenden und können Dir sehr viel Ärger einbringen. Auch die Bilder in Communitys wie flickr.com sind meist nicht frei verfügbar. Eine Ausnahme stellt hier die „Creative Commons“-Lizenz dar. Die ist aber immer unterschiedlich. Am Besten fragst Du beim Urheber direkt nach. Ähnlich gilt das auch für Seiten wie photocase.com und pixelio.de. Hier heißt es zwar offiziell, man könne die Bilder verwenden. In Wirklichkeit übernehmen die Seiten aber keine Garantie dafür, dass diejenigen, die das Bild hochgeladen haben, auch die entsprechenden Rechte besitzen.

Die Wahrscheinlichkeit, das alles gut geht, ist hier hoch – aber es kann selbst hier schiefgehen.

Texte

Was für Bilder, Illustrationen und Grafiken gilt, gilt auch für Texte: Sie haben einen Urheber und der hat zunächst alle Rechte daran. Unter anderem darf der Urheber bestimmen, wo und wie seine Werke verwendet werden. Erlöschen können diese Rechte frühestens 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Aber selbst dann sind nicht alle Werke automatisch frei verfügbar.

Bei vielen Texten kann man sich streiten, inwiefern sie überhaupt ein eigenständiges Werk darstellen, dass per Gesetz geschützt werden sollte. Aber wenn Du Ärger vermeiden willst, gehst Du mit jedem Text respektvoll um. Dank solcher Internetdienste wie Copyscape.com ist es übrigens sehr leicht, gestohlene Texte im Internet zu entdecken. Und auch Google eignet sich, weil man die Suchmaschine nach typischen Textpassagen suchen lassen kann.

Übrigens können auch Listen und andere Sammlungen entsprechend geschützt sein. Wenn Du beispielsweise eine interessante Linkliste entdeckst, solltest Du sie also nicht einfach kopieren. In gefährliche Gewässer begibst Du Dich auch, wenn Du Textsammlungen wie Lexika oder Rezepte übernimmst. Zwar gibt es hier unterschiedliche Urteile, aber sag hinterher nicht, man hätte Dich nicht gewarnt. Wenn Du Texte brauchst, setzt Du Dich am besten selbst ran. Es ist übrigens nicht verboten, die Fakten aus einem Artikel zu übernehmen und daraus einen eigenen zu machen. Selbst wörtliche Zitate sind nicht geschützt. Zum guten Ton gehört es allerdings, die Quelle der Informationen zu nennen.

Apropos Zitate: Du darfst einen Text zitieren. Zitieren heißt aber nicht, den gesamten Text als Zitat auszugeben. Andere Möglichkeit: Du beauftragst jemanden mit dem Schreiben. Wenn‘s ganz billig sein soll, bietet sich ein Dienst wie Textbroker an.

Marken

Ein elektronisches Gerät mit einem angebissen Apfel als Logo darauf hat an sich schon einen höheren Wert als ohne. Das liegt daran, dass sich die Firma Apple Inc. im Laufe ihrer inzwischen 30-jährigen Geschichte ein gewisses Image erarbeitet hat. Dieses Image hat viel Geld gekostet: Produktentwicklung, Marketing und Verkauf haben viele Milliarden Dollar verschlungen. Das zahlt sich nun aus, weil die Marke für etwas steht, was nicht unbedingt kommuniziert werden muss. Selbst einzelne Produkte des Unternehmens wie der MP3-Player iPod haben es zu eigenständigen Marken geschafft, die teilweise die Hauptmarke überstrahlen.

Solche Beispiele gibt es viele. Und es gibt Marken, die niemand kennt und die trotzdem geschützt sind. Recherchier mal beim Deutschen Patent- und Markenamt. Du wirst erstaunt sein, was alles geschützt ist. Selbst alltägliche Begriffe, Redewendungen oder Aussprüche können dazugehören. Erinnerst Du Dich an den Stress, den es rund um die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 gab? Viele Begriffe in diesem Zusammenhang waren markenrechtlich geschützt und durften nur von dafür autorisierten Firmen genutzt werden.

Bis vor kurzem war mir persönlich auch nicht klar, dass die olympischen Ringe geschützt sind – sogar durch ein eigenes Gesetz. Die Saftblogger von der Kelterei Walthers haben das schmerzhaft zu spüren bekommen. Sie haben nicht etwa mit den olympischen Ringen geworben, sondern sie als Illustration in einem Blogbeitrag genutzt. Das reichte.

Also überleg Dir zweimal, ob Du eine Marke in Deinem Weblog abbilden oder benennen willst – ja richtig: Das Benennen kann schon zuviel sein. Denn in Blogs tauchen Begriffe aus der Überschrift beispielsweise oft auch in der Adresse des Artikels auf. Sortiert Google Dich dann auch noch weit vorn ein, kann das als Missbrauch der Marke angesehen werden. Der Werbeblogger machte dazu beispielsweise unschöne Erfahrungen mit dem Vater von Model Heidi Klum.

Übrigens: Eigentlich gilt das Markenrecht nur gegenüber Unternehmern, nicht gegenüber Verbrauchern. Aber darauf solltest Du Dich nicht verlassen: Die Grenzen sind fließend.

Meinungen

Weblogs sind meinungsstark. In vielen Artikeln geht es hoch her, in der anschließenden Diskussion noch höher. Das ist ja auch alles kein Problem, schließlich haben wir ja Meinungsfreiheit in unserem schönen Europa. Oder?

Meinungsfreiheit: ja. Aber wie es im Juristendeutsch so schön heißt: Die Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen in höher-tehenden Gesetzen. Manche Meinung entpuppt sich beispielsweise als Tatsachenbehauptung. Andere Meinungen sind in den Augen eines Richters Beleidigungen. Der Grat dazwischen kann verflucht schmal werden und zu beiden Seiten geht es tief, tief runter.

Wenn ich beispielsweise schreibe: „Deutschlands erfolgreichster Blogger Robert Basic lässt sich kaufen“, dann ist das keine Meinung, sondern eine behauptete Tatsache. Wenn ich diese Aussage belegen könnte, ginge das sogar in Ordnung. Wenn ich aber eigentlich nur einen entsprechenden Verdacht habe, kann Robert Basic per Anwalt und Gericht einfordern, dass ich diese Aussage entferne. Wenn ich schriebe: „Robert Basic ist eine Blognutte“, könnte das eine Beleidigung sein. Dann wird‘s für mich eng, sofern Robert dagegen vorgeht: Denn wo kein Kläger, da kein Richter. Schriebe ich hingegen: „Nach meinem Eindruck lesen sich manche Beiträge von Robert Basic, als würde er dafür bezahlt“, dann kann er dagegen nicht viel unternehmen. Das wäre mein persönlicher Eindruck und den kann man mir nicht wegklagen.

Übrigens halte ich Robert Basic für einen fleißigen, weitsichtigen und sympathischen Blogger. Und ich glaube, dass er alles offenlegt und seine Meinung nicht käuflich ist. Aber er musste jetzt einfach mal als Beispiel herhalten…

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