"Fotos zu klauen ist kein Kavaliersdelikt"
Folkert Knieper ist unter Bloggern bekannt, gefürchtet und höchst umstritten. Mit allen juristischen Mitteln verteidigt er seine Rechte an den Fotos, die er für die Seite „Marions Kochbuch“ macht. Das banal scheinende Bild eines Brötchens kann leicht mit einigen hundert Euro zu Buche schlagen, sofern man es widerrechtlich benutzt – und sich erwischen lässt. Das Entsetzen und die Empörung in der Blogosphäre sind entsprechend groß. Im Gespräch mit UPLOAD äußert sich Folkert Knieper zu den Vorwürfen, die im Zusammenhang mit seinen Abmahnungen immer wieder geäußert werden. Und er erklärt aus seiner Sicht, warum er gar nicht anders handeln kann.
Erzählen Sie doch einmal mehr zu den Hintergründen. Es geht doch meistens um Aufnahmen von Lebensmitteln. Wie kam es zu diesen Fotos?
Erst haben meine Frau und ich privat Rezepte gesammelt. Da wir oft hinterher nicht mehr wussten, wie das Gericht aussieht, habe ich schließlich Fotos zu den Rezepten gemacht. Das war erst einmal nur für uns. Dann habe ich eine Datenbank daraus erstellt und als es mit dem Internet billiger wurde, haben wir die Website „Marions Kochbuch“ gestartet. Sieben Jahre ist das jetzt her.
Inwiefern sind diese Fotos für Sie wertvoll?
Ich höre oft: Die Bilder sind nichts besonderes. Aber genau das wollen wir mit diesen Fotos: Sie sollen das Gericht möglichst naturgetreu darstellen. Das ist sonst in diesem Bereich nicht üblich und die Bilder haben anderswo mit dem fertigen Gericht gar nichts zu tun. Über die Jahre sind die Fotos noch besser geworden und heute mache ich sicher schönere Aufnahmen als noch vor zwei, drei Jahren. Wirklich wichtig ist für uns aber, dass die Fotos bei der Google Bildersuche so gut gelistet werden. Pro Bild bekommen wir einige hundert Besucher.
Und was ist genau das Problem, wenn jemand eines ihrer Bilder auf seiner Seite verwendet?
Zum einen habe ich das Urheberrecht an den Fotos. Sie zu klauen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Das sollte man wissen. Zum anderen erkennt Google Bilder, die mehrfach vorhanden sind und wirft Duplikate aus seinen Suchergebnissen. Das Problem: Das kann auch unser eigenes Bild sein, das wir mit einigem Aufwand nach oben gebracht haben. Wir haben uns vor zwei Jahren mit dem Kochbuch selbstständig gemacht. Die Besucher über Google zu bekommen, ist unsere Existenzgrundlage. Wird sich da fleißig bedient, fliegen wir raus. Da kann man nicht tatenlos zusehen. Irgendwann ist der Spaß vorbei.
Warum schreiben Sie die Website-Besitzer nicht einfach per Mail an, die unberechtigt eines ihrer Fotos benutzen? Warum gleich eine Abmahnung?
Wir haben es sehr lange per E-Mail probiert und damals eine Entschädigung von 50 DM verlangt. Selbst das war den meisten zuviel. Wir haben keine guten Erfahrungen damit gemacht. Und irgendwann wurden es auch so viele Fälle, dass es für uns nicht mehr zu leisten war. Da haben wir es einem Anwalt übergeben. Selbst der war irgendwann mit der Menge an Verstößen überfordert. Heute hilft uns eine Kanzlei.
Manche werfen Ihnen vor, die Urheberrechtsverstöße zu provozieren. Wie stehen Sie dazu?
Wir weisen auf jeder Seite unserer Website darauf hin, dass die Werke urheberrechtlich geschützt sind. Noch deutlicher kann man es nicht mehr machen. Aus der Google Bildersuche wollen wir unsere Fotos nicht entfernen, weil wir darüber sehr viele Besucher bekommen.
Wer ein Foto auf die Website stellt, das er selbst nicht gemacht hat, begibt sich immer in Gefahr. Das gilt selbst dann, wenn man das Foto aus einer der kostenlosen Datenbanken hat. Denn wer will garantieren, dass die Bilder dort wirklich von den jeweiligen Fotografen hochgeladen werden? Wenig Sinn macht es auch, Bilder im Ausland zu klauen. Schließlich können diese Aufnahmen wiederum aus Deutschland stammen.
Wie man liest, schlägt eines Ihrer Brötchenfotos mit 6000 Euro zu buche. Mal ehrlich: Ist das nicht überzogen?
Das ist auch so eine Sache: Die 6000 Euro sind der Streitwert. Niemand bekommt dieses Geld. Nach dem Streitwert berechnet sich das Honorar des Anwalts. Ich selbst bekomme 130 Euro Lizenzkosten für das Bild. In diesem Punkt werden alle möglichen Unwahrheiten verbreitet und es wird viel durcheinandergeworfen. Der Betrag in der Unterlassungserklärung beispielsweise muss rein rechtlich sehr hoch angesetzt werden. Er soll abschreckend sein, damit die Erklärung auch wirksam ist.
Trotzdem kommen inklusive der Anwaltskosten schnell mehrere hundert Euro für die Abgemahnten zusammen. Was ist, wenn derjenige das nicht bezahlen kann?
Wir haben in der Vergangenheit schon oft mit uns reden lassen. Wir wollen niemanden ruinieren. In manchen Fällen haben wir am Ende draufgezahlt, weil wir unsere Anwaltskosten selbst übernommen haben – soviel dann auch zum Thema „Abzocker“. Wenn manche allerdings anfangen, Unwahrheiten über uns zu verbreiten und andere aufzuwiegeln, haben sie natürlich keine Möglichkeit mehr zu verhandeln.
Müssen Sie sich nicht davor fürchten, dass jemand die Abmahnung zurückweist und vor Gericht geht?
Nein. Diese Fälle sind absolut eindeutig. Wir legen dem Richter das Original in hoher Auflösung vor, er sieht im Vergleich das Bild auf der anderen Website und damit ist der Fall klar. Ich kann nicht verstehen, wie manche Anwälte ihre Mandanten so falsch beraten können. Ich kann nur raten, sich einmal in einen Gerichtssaal zu setzen und sich das Geschehen dort anzusehen. Wenn diese Maschinerie erst einmal angelaufen ist, wird es richtig teuer. Die Leuten wissen oft gar nicht, was sie sich da antun.
Warum trifft es eigentlich so oft Blogger?
Bei uns waren es gar nicht sehr viele. Aber das Problem bei den Bloggern ist, dass sie ihre Pflichten nicht kennen. Die laufen blind in solche Sachen rein und werden unglücklich damit. Irgendwann ist so ein Punkt, wo man sagt: Da können wir keine Rücksicht mehr drauf nehmen. Wenn man davon leben muss, kann man sich nicht die Lebensader durchschneiden. Da muss man dagegen vorgehen.
Sind Sie selbst auch schon abgemahnt worden?
Natürlich, das passiert immer wieder. Wer weiß zum Beispiel schon, dass „Dresdner Stollen“ ein geschützter Begriff ist, „Hamburger Aalsuppe“ aber nicht? Auch das Impressum sollte angeblich mal nicht vollständig sein.
Was raten Sie Bloggern?
Das einzige, das funktioniert, ist Respekt und sich einmal zu überlegen, Inhalte selber zu schaffen. Beispiel: Anstatt ein Rezept zu kopieren, kann ich ja darüber schreiben und dann auf das Original verlinken. Das ist schließlich der tiefere Sinn der Hyperlinks: Man hat eine Information an einem Ort und der Rest verlinkt darauf.

Der Artikel stammt aus dem PDF-Magazin Nr.1, das Du Dir jetzt kostenlos herunterladen kannst. Mehr dazu in diesem Artikel.






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