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Geförderte Weiterbildungen für Unternehmen in Deutschland

Der digitale Wandel verlangt vor allem eins von Unternehmen und Arbeitnehmer:innen: die Bereitschaft, Neues zu lernen. Um nicht von der Konkurrenz überholt zu werden, sollten Weiterbildungen im Bereich der Digitalkompetenz in jedem Unternehmen ein Thema sein. Deutschland hat hier eine gesetzliche Grundlage geschaffen, mit der Unternehmen staatliche Förderungen für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter:innen erhalten können. Für kleine Unternehmen kann die Weiterbildung durch die Zuschüsse vom Staat sogar kostenlos sein. In diesem Artikel erklärt dir Thomy Roecklin das sogenannte „Qualifizierungschancengesetz“ und zeigt, wie Unternehmen am besten von den staatlichen Zuschüssen profitieren.

(Illustration: © alexdndz, depositphotos.com)

Der digitale Wandel

Der Arbeitsmarkt hat sich verändert – und er verändert sich weiter. Berufsfelder, die früher noch komplett analog funktionierten, müssen sich mittlerweile an den digitalen Wandel anpassen. Es gibt so gut wie keine Tätigkeit mehr, die nicht in irgendeiner Form in digitale Prozesse eingebunden ist.

Für Arbeitnehmer:innen, die sich auf dem Arbeitsmarkt behaupten, aber auch für Unternehmen, die nicht von der Konkurrenz überholt werden möchten, heißt das: Eine gewisse Grundkompetenz im Bereich des Digitalen gehört heute zu den wichtigsten Skills, die man in den Arbeitsmarkt und in die Wirtschaft einbringen kann. Und nicht zuletzt gehört auch die Positionierung in den sozialen Medien zu einem zeitgemäßen Umgang mit dem digitalen Wandel.

Und weil der digitale Fortschritt in so einer rasanten Geschwindigkeit passiert, dass es manche Prozesse oder Technologien während der eigenen Ausbildungszeit noch gar nicht gab, werden Weiterbildungen immer wichtiger: In Kursen von staatlich anerkannten Trägerstellen kann sich die Belegschaft parallel zur Berufsausübung gezielt weiterbilden.

Von diesen Weiterbildungen profitieren letztlich alle: Die Angestellten, weil sie ihren Wert auf dem Arbeitsmarkt erhöhen – und die Unternehmen, weil sie durch kompetente Mitarbeiter:innen im Spannungsfeld des digitalen Wandels mithalten können und so ihr Überleben in der Zukunft absichern.

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Weiterbildung für alle

Damit Weiterbildungen attraktiver werden, hat die deutsche Bundesregierung ihre „Nationale Weiterbildungsoffensive“ vorgestellt. Zusammen mit Vertreter:innen aus Ländern, Wirtschafts- und Sozialverbänden sowie der Bundesagentur für Arbeit wurde eine Strategie entwickelt, die Deutschland zur „Weiterbildungsrepublik“ machen soll.

Diese Offensive soll Unternehmen dabei unterstützen, Weiterbildungsangebote für ihre Mitarbeiter:innen wahrzunehmen. Der Fokus liegt dabei im Bereich der digitalen Kompetenzen. Hier sollen Weiterbildungsangebote ausgebaut und bestehende Angebote stärker unterstützt werden.

Das Ziel ist die bundesweite Kompetenzsteigerung im Bereich des Digitalen. Um das zu erreichen, will die Bundesregierung Weiterbildungsangebote besser und zielgruppengerechter bewerben und kommunizieren. Gleichzeitig will sie Unternehmen und ihre Belegschaft gezielt bei der Durchführung von Weiterbildungsangeboten unterstützen. Wie sich diese Unterstützung genau gestalten soll, ist im Moment noch unklar. Der Plan soll aber in den folgenden Monaten konkret werden.

Für Unternehmen und Arbeitnehmer:innen, die nicht erst auf die Konkretisierung der Weiterbildungsoffensive warten wollen, gibt es bereits jetzt eine gesetzliche Grundlage: Das sogenannte Qualifizierungschancengesetz ermöglicht die staatliche Bezuschussung von Weiterbildungskosten und Lohnzahlungen.

Das Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz wurde 2019 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeführt. Die zugrundeliegende Zielsetzung ist einfach: Alle Beschäftigten sollen Zugang zu Weiterbildungsangeboten bekommen – unabhängig von ihrer vorherigen Qualifikation, ihrem Alter oder der Größe ihres Betriebs.

Ganz konkret wurden dabei Förderleistungen verbessert. So sind zum einen die Kosten der Weiterbildung selbst bezuschusst. Zum anderen wurden auch die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erweitert. Diese staatlichen Förderbeiträge sind zwar immer an die Kofinanzierung des Arbeitgebers gebunden. Aber gerade für kleinere Unternehmen kann die staatliche Unterstützung so hoch ausfallen, dass die Weiterbildung im Grunde kostenlos ist.

Mit dem 2020 vom BMAS beschlossenen „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ wurden die Förderleistungen des Qualifizierungschancengesetzes noch einmal verbessert. Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter:innen werden zum Beispiel bis zu 100 % der Weiterbildungskosten bezuschusst. Außerdem werden bis zu 90 % des Arbeitsentgelts gezahlt (vor dem Arbeit-von-morgen-Gesetz waren es bereits 75 %).

Bei den staatlichen Zuschüssen im Rahmen dieses Gesetzes gilt grundsätzlich: Je größer der Betrieb, desto geringer die staatlichen Förderungen. Unternehmen mit mehr als zehn und weniger als 250 Mitarbeiter:innen erhalten zum Beispiel Zuschüsse in Höhe von bis zu 65 % der Weiterbildungskosten, Betriebe mit mehr als 2.500 Mitarbeiter:innen immerhin noch 30 % der Weiterbildungskosten.

Weiterbildung fördern lassen

Für kleine Unternehmen und Startups mit weniger als zehn Mitarbeiter:innen bedeutet die derzeitige Gesetzeslage: Weiterbildungen für ihre Mitarbeiter:innen kosten sie möglicherweise gar nichts. Nach der Genehmigung des Antrags durch die Agentur für Arbeit können sie sie im besten Fall komplett kostenneutral durchführen.

Unternehmen müssen allerdings darauf achten, dass die Träger des Weiterbildungsangebots staatlich anerkannt sind und die Fortbildungsdauer mindestens 120 Stunden beträgt. Welche Träger vom Bund anerkannt werden, kannst du im sogenannten KURSNET einsehen.

Konkret gelten diese 5 Kriterien bei der Wahl des Weiterbildungsangebots:

  1. Die Weiterbildung muss bei einem qualifizierten und staatlich anerkannten Träger durchgeführt werden, der für das Qualifizierungschancengesetz zugelassen ist.
  2. Die Weiterbildung darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein, wie das zum Beispiel bei Mediziner:innen der Fall ist, muss aber zugleich über eine bloße Arbeitsplatzanpassung hinausgehen. Denn eine Weiterbildung geschieht im Hinblick auf den oder die Arbeitnehmer:in und seine oder ihre Situation auf dem Arbeitsmarkt. Betriebsspezifische Fortbildungen, die nur innerhalb des Betriebs genutzt werden können, sind also nicht förderberechtigt.
  3. Der letzte Berufsabschluss der zu fördernden Person muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
  4. Die letzte Weiterbildung, die nach dem Qualifizierungschancengesetz gefördert wurde, muss ebenfalls mindestens vier Jahre zurückliegen.
  5. Die Weiterbildung muss einen Mindestumfang von 120 Stunden haben. Vor dem „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ galt noch ein Mindestumfang von 160 Stunden.

Nur wenn diese fünf Voraussetzungen erfüllt werden, kann die Weiterbildung vom Staat gefördert werden.

Bei diesen Regelungen liegt ganz klar die Digitalkompetenz im Vordergrund: Arbeitnehmer:innen sollen sich neben ihrer eigentlichen Ausbildung fit für den digitalen Wandel machen. Sie erhöhen ihren Wert auf dem Arbeitsmarkt und erweitern ihre bisherigen Skills und Kompetenzen im Hinblick auf digitale Prozesse.

Und letzten Endes profitieren auch die Unternehmen selbst von Angestellten, die ihre neugewonnene Expertise in den Betrieb einbringen und sich gekonnt im digitalen Umfeld bewegen können.

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Weiterbildung, z. B. zum Social Media Manager

Digitaler Wandel heißt auch: Social Media Marketing ist mittlerweile ein unverzichtbarer Teil des Unternehmensauftritts. Immerhin bewegen sich weltweit mehr als 4 Milliarden Menschen in den sozialen Medien. Durch die riesige Menge an Nutzerdaten werden soziale Medien von immer mehr Unternehmen zur Positionierung und für Werbemaßnahmen genutzt.

Wir bei Distart haben allerdings gemerkt, dass insbesondere in diesem Bereich die Tendenz groß ist, den Job des Social Media Managers einfach denjenigen Mitarbeiter:innen zu überlassen, die sich privat mit sozialen Medien beschäftigen oder einen eigenen, mehr oder erfolgreichen Social-Media-Auftritt haben.

Gelungenes Social Media Marketing ist allerdings weitaus anspruchsvoller als die private Nutzung eines Social-Media-Kontos. Oftmals fehlt also das nötige Wissen, um von den Möglichkeiten der sozialen Medien bestmöglich profitieren zu können: Wie man Werbekampagnen aufbaut und sie auswertet, welche KPI und Parameter beachtet werden müssen – und wie man den Social-Media-Auftritt eines Unternehmens dauerhaft erfolgreich etabliert.

Dabei werden auch Weiterbildungen im Bereich Social Media genauso von den staatlichen Förderleistungen abgedeckt. Unternehmen haben also die Möglichkeit, mit relativ geringem finanziellen Aufwand in einen kompetenten und gelungenen Social-Media-Auftritt zu investieren. Sie können geeignete Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen auswählen und durch eine Weiterbildung gezielt deren Know-how im Bereich der sozialen Medien stärken.

Schlusswort: Bereit für die Zukunft

Wer sein Unternehmen schon heute auf die Zukunft vorbereiten und mit dem digitalen Wandel Schritt halten möchte, kann durch das Qualifizierungschancengesetz schon heute die Grundlagen dafür schaffen – indem er in die Förderung seiner Mitarbeiter:innen investiert, unterstützt von der künftigen „Weiterbildungsrepublik“ Deutschland. Um entsprechende staatliche Förderungen zu beantragen, genügt ein Anruf beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit oder die digitale Einreichung bei ihrem Online-Angebot.


Dieser Artikel gehört zu: UPLOAD Magazin 105

Lernen und Weiterbildung sind in unserem Berufsfeld besonders wichtig. Die Internetlandschaft ist im stetigen Wandel und das gilt ebenso für spezialisierte Disziplinen wie etwa das Content-Marketing. Im Schwerpunkt dieser Ausgabe liest du, warum Unternehmen eine Lernkultur brauchen, wie du besser lernst und wie Organisationen staatliche Förderungen für Weiterbildungen bekommen. Damit nicht genug: In weiteren Artikeln und Kolumnen geht es um die DSGVO im 5. Jahr, digitale Markenbildung, TikTok für Unternehmen und wie du Daten effektvoll für Social Media aufbereitest.

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