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Leistungsschutzrecht: Was bislang geschah und demnächst passiert

Am 29.11.2012 hat das Leistungsschutzrecht die erste Lesung im Bundestag passiert. Parallel ist die Diskussion im Netz wieder deutlich schärfer geworden. Als Überblick rekapitulieren wir kurz die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, zeigen die nächsten Schritte auf und spekulieren am Ende ein wenig über die Erfolgsaussichten des Gesetzes.

Im Zentrum des Leistungsschutzrechts: Google News

Das Leistungsschutzgesetz wird schon seit mehreren Jahren diskutiert, doch erst 2012 hat die Regierung ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Allzu umfangreich ist der Gesetzesentwurf nicht, er besteht in seiner aktuellen Version (Entwurf vom 27.8.2012) gerade mal aus einer halben DIN A4-Seite, mit der das aktuelle Urheberrechtsgesetz um den Abschnitt 7 “Schutz des Presseverlegers” und drei Paragraphen erweitert wird. Zentrale Punkte sind:

  • „Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller“ (§ 87f Abs. 1).
  • „Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten“ (§ 87g Abs. 4).
  • „Der Urheber ist an einer Vergütung angemessen zu beteiligen“ (§ 87h).

Die Entstehungsgeschichte: Was bislang geschah

Die Entstehungsgeschichte des Leistungsschutzrechts ist gut dokumentiert, insbesondere auch dank der aufmerksamen Netzgemeinde, vor allem durch Matthias Spielkamp. Um es im Groben zu skizzieren:

  • Entstanden ist das Leistungsschutzrecht im vorparlamentarischen Raum durch eine Lobby-Kampagne des Springer-Verlags (als treibende Kraft wird vor allem Christoph Keese genannt, Konzerngeschäftsführer „Public Affairs“) und des Burda-Verlags. Der Springer-Verlag hatte 2009 laut Lobby-Control den Medienrechtler Jan Hegemann engagiert, der Anfang 2009 ein Memorandum zum Leistungsschutzrecht verfasste. Das Memorandum wurde im April 2009 an mehrere Abgeordnete des Bundestags verschickt. (Zur gesamten Lobby-Arbeit im Vorfeld ein ausführlicher Beitrag von Matthias Spielkamp).
  • Im Oktober 2009 wurde das Leistungsschutzrecht dann in den Koalitionsvertrag CDU/CSU und FDP aufgenommen (PDF von CDU, S. 104).
  • Es dauert allerdings noch bis zum 4. März 2012, bis der Koalitionsausschuss den Start des Gesetzes vereinbarte (PDF von dpa). Mit der Entwurfsarbeit wurde das Bundesministerium für Justiz betraut, Federführung übernahm Max Stadler, parlamentarischer Staatssekretär im BMJ und Mitglied der bayrischen FDP.
  • In der Folge werden sich im Bundestag insgesamt vier Ausschüsse mit dem Leistungsschutzrecht beschäftigen: Federführend ist der Rechtsausschuss, beratende Funktion haben der Ausschuss für Kultur und Medien, der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Update: Betraf nur $52a des UrhG (Nutzung in Unterricht und Forschung)
  • Am 28.3.2012 gab Stadler im Unterausschuss für Neue Medien (gehört zum Ausschuss für Kultur und Medien) einen Sachstandsbericht (PDF Bundestag) ab. Am 21.5.2012 gab es in diesem Unterausschuss eine öffentliche Sitzung (PDF Bundestag) zum Thema Urheberrechtsgesetz, bei der mehrere externe Experten angehört wurden.
  • Am 13.6.2012 kündigte Stadler einen Referentenentwurf im Bundestag an (Parlamentsfernsehen).
  • Am 14.7.2012 lag schließlich ein Referentenentwurf aus dem BMJ (PDF von iRights) vor.
  • Am 29.8.2012 wurde der Gesetzesentwurf vom Bundeskabinett beschlossen (PDF BMJ). Im Gegensatz zum Referentenentwurf beschränkt sich das Leistungsschutzrecht nun auf Suchmaschinen, während Blogger und Co. explizit ausgeklammert werden, ohne jedoch wirklich eine klare Linie zu ziehen (worunter fällt z.B. Rivva?).
  • Anschließend ging der Entwurf wie üblich an den Bundesrat. Der stellte sich am 12.10.2012 in einer Stellungnahme (PDF Bundesrat) überraschenderweise hinter das Gesetz, empfahl allerdings Änderungen. Der Bundesrat ist beim Leistungsschutzrecht nicht zustimmungspflichtig.
  • Wie bekannt erfolgte dann am 29.11.2012 die erste Lesung des Gesetzesentwurfs im Bundestag.

Die erste Lesung am 29.11.2012: Fürsprecher und Gegner

Die erste Lesung am 29.11.2012 (Protokoll der Sitzung) fand laut Stadler im Rahmen einer Rekordsitzung statt (längste Sitzungsdauer in dieser Legislaturperiode). Die Redner waren Max Stadler (FDP), Martin Dörmann (SPD), Ansgar Heveling (CDU/CSU), Petra Sitte (DIE LINKE), Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Thomas Silberhorn (CDU/CSU), Lars Klingbeil (SPD) und Jimmy Schulz (FDP). Bezeichnenderweise sind viele der genannten Politiker (Schulz, Klingbeil, Rößner, Sitte und Dörmann) Mitglieder des bereits genannten Unterausschusses für Neue Medien (Ausschuss für Kultur und Medien), was zeigt, dass vor allem in diesem Ausschuss die politische Diskussion stattfindet.

Plenarsitzung mit dem Thema Leistungsschutzrecht (ab 12:50:00). Redner im Bild: Max Stadler

Pro und Contra sind beim Leistungsschutzrecht nicht unmittelbar am Regierungs- vs. Oppositionslager festzumachen. In der 1. Lesung hat sich beispielsweise Jimmy Schulz (FDP) zu Wort gemeldet, der sich zuvor mehrfach gegen das Leistungsschutzrecht ausgesprochen hatte. Bei seiner etwas verklausulierten Rede wies er auf die Möglichkeit der robot.txt hin und erntete mit seinem Schlusssatz “code is law” ironischerweise auch von seinen FDP-Kollegen Beifall. Tatsächlich sagt Schulz, dass mit der robot.txt auch dem Koalitionsvertrag genüge getan würde, und in der Tat ist der Spagat zwischen Parteilinie und eigener Überzeugung ja nicht ganz einfach. Völlig parteiübergreifend war dagegen die Erklärung der Jugendverbände gegen ein Leistungsschutzrecht von Junge Union, Jusos, Grüne Jugend, Junge Liberale und Junge Piraten. Ansonsten gehörten bei der ersten Lesung die Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken zu den bekannten Gegnern des Leistungsschutzrechts, die sich auch in der Verangenheit mehrfach kritisch zu dem Gesetz geäußert hatten.

Bei FDP und CDU/CSU dominieren die Befürworter. In der FDP äußerten sich zum Beispiel der Berichterstatter für Urheberrecht Stephan Thomae und der Medienexperte Burkhardt Müller-Sönksen positiv zum Gesetz. Müller-Sönksen sitzt im Ausschuss für Kultur und Medien, Thomae im Rechtsausschuss, wo z.B. auch der CDU-Redner der ersten Lesung Heveling sitzt. Das aber nur als Beispiel, denn es macht wenig Sinn, alle Ausschüsse nun auseinanderzudröseln…

Was folgt: Die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren

Laut Protokoll der 1. Lesung im Bundestag wird eine Überweisung des Themas in drei Fachausschüsse empfohlen: Dem Rechtsausschuss (federführend), dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und dem Ausschuss für Kultur und Medien.

Update: Die vormals hier aufgeführten Berichterstatter in den Ausschüssen haben nur den §52a des UrhG (Nutzung in Unterricht und Forschung) behandelt, danke für den Hinweis von @Lutz in den Kommentaren.

Laut WuV ist die zweite und dritte Lesung im Bundestag (und damit die Verabschiedung oder Ablehnung) für März 2013 geplant. Auf Tagesschau.de liest man dagegen die Einschätzung, dass eine Einigung in dieser Legislaturberiode als ungewiss gilt (die Bundestagswahl ist für September 2013 geplant). Bis dahin können der Vermittlungsausschuss und auch noch einmal der Bundesrat eingeschaltet werden. Am Ende kann also eine Zustimmung, eine Ablehung oder ein Kompromiss (etwa die Linie des Bundesrats) stehen. Angesichts der beschriebenen Fronten in den Ausschüssen dürfte eine glatte Zustimmung für den aktuellen Entwurf eher unwahrscheinlich sein.

Ein wenig Spekulation zum Schluss

Um in das Reich der Spekulationen abzudriften, eignet sich ein Blick auf die Terminierung des Gesetzes, denn wann ein Gesetz wie auf den Weg gebracht wird, ist immer auch politisches Kalkül. Dazu darf die Frage erlaubt sein, was die Bundesregierung von dem Gesetz letztlich hat, und die Antwort lautet aus meiner Sicht: Erst einmal garnichts, außer dass es vermutlich nicht einfach ist, der versammelten Verlegermacht so einen Wunsch einfach abzuschlagen. Dennoch lässt sich auch politisch Kapital aus dem Anliegen schlagen, denn im beginnenden Wahlkampf ist es für die Regierungsparteien sicherlich verlockend, die Oppositionsparteien gegen ein Gesetz auf die Barrikaden zu bringen, das insbesondere die Verlage der führenden Boulevard-Presse mit Nachdruck befürworten.

Eine Prognose für die Erfolgsaussichten dürfte schwer fallen: Wenn sich wie bei Acta eine Protestbewegung entwickelt, dürften die Oppositionsparteien auch ihrerseits Kapital aus der Sache schlagen. Wenn das Gesetz dann scheitert, ist es jedoch auch für die Regierungsparteien nicht schädlich, denn der schwarze Peter liegt ja nicht bei ihnen (man fragt sich beispielsweise, warum das Gesetz laut Fachjuristen wie z.B. des MPI derart schlampig geschrieben wurde). Andererseits kann im Wahlkampf der Druck über die Verlage sicherlich noch steigen, was die Erfolgsaussichten wiederum erhöht. Welches Kalkül hinter der Terminierung steckt, ist aus meiner Sicht also nicht ganz eindeutig.

Bei all dem will jedoch keiner behaupten, dass es den Politikern ausschließlich um solche machtpolitischen Erwägungen geht und sie nicht auch (und teilweise ja sehr eindeutig) von Überzeugungen geleitet werden. Man darf gespannt auf den Showdown sein …

A N Z E I G E

 

4 Gedanken zu „Leistungsschutzrecht: Was bislang geschah und demnächst passiert

  1. Eine sehr gute Zusammenfassung!

    Zwei kleinere Hinweise meinerseits: Für die Entstehungsgeschichte und das „wurde in den Koalitionsvertrag“ aufgenommen, empfiehlt sich auch folgender Beitrag von Sascha Lobo: http://saschalobo.com/2012/08/31/funf-entscheidende-fragen-zum-leistungsschutzrecht/

    Und zu den Berichterstattern: Diese sind nicht zwingend, die Personen, die oben angegeben sind. Wichtig: Das LSR stand noch nicht auf der Tagesordnung der Ausschüsse. Die Berichterstatter und Dokumente, die oben aufgeführt werden, gehören zum Gesetzentwurf für den §52a (http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/1927305/). Das LSR wurde erst jetzt in die Ausschüsse überwiesen.

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