Ausgabe August 2018 ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­ ͏ ‌     ­
 
Ausgabe August 2018
 
Instagram Insiders
 

Liebe Leserinnen und Leser,

  Jan Tissler

vorige Woche habe ich angefangen, meinen Videokurs zu Instagram Business zu überarbeiten. Ich aktualisiere ihn nicht nur, sondern arbeite auch Feedback ein, das ich über die vergangenen Monate bekommen habe. Sobald der Kurs wieder online ist, werde ich mir erlauben, einen Sondernewsletter an diesen Verteiler zu schicken. Darin finden Sie dann einen Coupon, um den Kurs zum Sonderpreis zu bestellen. Das nur als Vorwarnung.

Zugleich mein Aufruf an Sie: Lassen Sie mich gern wissen, welche Fragen Sie rund um Instagram Business gerade beschäftigen. Ich werde gern versuchen, diese hier im Newsletter, in meinem Ratgeber-E-Book oder dem Videokurs zu beantworten. Schicken Sie Ihre Fragen und Hinweise einfach als Antwort auf diese E-Mail oder nutzen Sie das Formular für anonymes Feedback.

Viele Grüße,
Jan Tißler

 
 
 
 
 
TIPPS & TRICKS
 
Instagram-Landingpage des Magazins „New Yorker“
 

Instagram-Landingpage am Beispiel „New Yorker“

Der „Link in der Bio“ ist weiterhin der einzige kostenlos verfügbare Link im „klassischen“ Instagram-Feed. Links in Posts sind nicht möglich, nur in Anzeigen. Entsprechend wertvoll ist dieser eine Link, denn am Ende des Tages werden viele Instagram-Business-Nutzer ihre Follower natürlich auf eine Seite führen wollen – damit sie dort etwas kaufen oder sich zum Beispiel in einen Newsletter eintragen.

Oftmals bleibt dieser Link weitgehend ungenutzt. Eine Empfehlung im Ratgeber „Erfolgreich mit Instagram Business“ ist es deshalb, eine spezielle Landingpage nur für die Instagram-Nutzer einzurichten, auf die dann mit dem „Link in der Bio“ verwiesen wird. Auf diese Weise können Sie nicht nur Ihren rechtlichen Pflichten nachkommen und auf Ihr Impressum und die Datenschutzerklärung verweisen. Sie können außerdem gezielt Inhalte, Angebote und Produkte bewerben, die in Ihrem Instagram-Account gerade eine Rolle spielen.

Auf ein gutes Beispiel für dieses Vorgehen hat mich meine UPLOAD-Kollegin Annette Schwindt hingewiesen: das Magazin „New Yorker“. Auf der Profilseite von @newyorkermag finden Sie den Link newyorker.com/instagram – eine Weiterleitung auf likeshop.me/newyorkermag.

Eine Weiterleitung ist nebenbei bemerkt deshalb eine gute Idee, weil sich das Linkziel außerhalb von Instagram jederzeit ändern lässt. Damit ersparen Sie sich eine organisatorische Hürde, denn bekanntlich gibt es bei Instagram weiterhin keine Nutzerverwaltung für Profile.

Auf der eigentlichen Landingpage sehen Sie als Nutzer dann viele der Bilder aus dem Instagram-Account des Magazins. Die wiederum sind direkt mit dem Beitrag verlinkt, den sie bewerben. Auf diese Weise bringt der New Yorker die Follower seines Instagram-Accounts zum Lesen auf die eigene Website. Es ist nicht gerade simpel und elegant, aber es ist immerhin möglich.

Der New Yorker setzt mit Likeshop auf eine Lösung, die eigentlich für Online-Stores gedacht ist, wie der Name schon nahelegt. Letztlich lässt sich etwas Vergleichbares aber auch mit einer manuell erstellten Landingpage auf der eigenen Website umsetzen.

 
 

Weitere Tipps und Tricks in aller Kürze

  • Anregungen für Hashtags in einer Infografik. Um es gleich vorweg zu sagen: Hashtags haben nicht mehr die zentrale Bedeutung, die ihnen noch immer zugesprochen wird. Trotzdem sind sie ein nützliches Mittel unter Vielen, um sich über die eigene Followerschaft hinaus bekannt zu machen. Hier findet sich eine Infografik mit 266 Anregungen für verschiedenste Nischen und Branchen. Sehen Sie das wirklich als Anregungen: Schauen Sie sich die Ergebnisse zu passenden Hashtags auf Instagram an. Lernen Sie, was andere dort posten und wie die Nutzer reagieren. Überlegen Sie, was Sie selbst dort umsetzen könnten oder welche weiteren Begriffe für Sie in Frage kommen. Denn Sie möchten ja nicht möglichst viele Follower anziehen, sondern vor allem die richtigen Follower. Insofern ist es wichtig, dass Sie sich auf solche Hashtags stützen, die tatsächlich zu Ihnen und Ihrer Wunschzielgruppe passen. Und am Ende gilt als guter Tipp, nicht mehr als drei bis fünf Hashtags pro Bild zu verwenden, die Ihre Aufnahme tatsächlich passend beschreiben.
  • 11 grundlegende Tipps für Einsteiger. Auf Onlinemarketing.de findet sich eine knappe, aber gute Übersicht mit den wichtigsten Tipps und Anregungen, die Instagram-Neulinge kennen sollten.
  • Die besten Uhrzeiten für Instagram-Posts. Und zu guter Letzt gebe ich diesen Linktipp weiter, weil es sich lohnen kann, die richtigen Tage und Zeiten für Posts zu finden. Dabei würde ich nicht zu viel auf solche Testergebnisse geben, wie sie in diesem Artikel präsentiert werden. Es hängt einfach sehr von der eigenen Zielgruppe und deren Gewohnheiten ab. Insofern: Mal früh am Morgen posten, mal zur Mittagszeit, mal am Nachmittag und mal am späten Abend. Und dann jeden Tag der Woche einmal ausprobieren. Das klingt langwierig und ist es auch. Schließlich braucht man genug Daten, um überhaupt verlässliche Aussagen zu treffen. Aber es ist deshalb wichtig, weil die Interaktion mit einem neuen Post bei Instagram eine zentrale Rolle spielt. Und dieses Engagement sammeln Sie vor allem dann zügig ein, wenn Sie zu den richtigen Zeiten posten.
 
 
 
 
 
ZAHLEN, FAKTEN & NEWS
 
 

Hacker kapern hunderte Instagram-Accounts

Laut Medienberichten haben hunderte Instagram-Nutzer Zugriff auf ihre Profile verloren. Hacker haben sich Zugang verschafft und dann Nutzername, Passwort und verknüpfte E-Mail-Adresse geändert. Die Hintergründe sind bislang nicht bekannt.

Instagram hat darauf mit den folgenden Hinweisen reagiert:

 
 

Weitere Zahlen, Fakten & News in aller Kürze

 
 
 
 
 
IN EIGENER SACHE
 
Ratgeber Instagram-Business
 

E-Book: „Erfolgreich mit Instagram Business“

Wie bauen Sie als Startup, Unternehmen oder Institution ein wachsendes, lebendiges Business-Profil auf? Wie gewinnen Sie zielgerichtet mehr Follower? Wie schalten Sie erfolgreiche Anzeigen? Alles das erfahren Sie in diesem Ratgeber. Er gibt Ihnen Schritt für Schritt einen konkreten Fahrplan für Ihr Instagram-Marketing. Sechs Fachleute haben daran mitgewirkt. Zuletzt aktualisiert im April 2018.

 
 
 
 
 
NEUE FUNKTIONEN
 
 

Instagram testet weniger radikale Block-Funktion

Auf Instagram hat man wie auf Twitter nur einen großen Schalter für die Privatsphäre der eigenen Posts: Entweder ist alles für alle sichtbar („öffentlich“) oder nur manuell freigegebene Follower können die Beiträge sehen („privat“). Man kann hingegen nicht wie z.B. auf Facebook bei jedem Post festlegen, wer ihn sehen kann und wer nicht.

Wer als öffentlicher Account einen anderen Nutzer aussperren wollte, hatte bislang nur die Holzhammer-Methode des Blockens zur Verfügung. Nun testet Instagram eine etwas weniger aggressive Variante: Man kann Follower einfach entfernen, ohne dass diese dazu eine Benachrichtigung bekämen.

 
 

Neue und kommende Funktionen in aller Kürze

  • Online-Status im Messenger. In „Instagram Direct“ kann man nun sehen, wer gerade die App nutzt. (Quelle)
  • IGTV im Feed. Bislang ist die Videoplattform IGTV recht unauffällig in die App integriert. Instagram testet aber mit einigen Nutzern einen Bereich auf der Startseite unterhalb der Stories, um auf neue IGTV-Inhalte hinzuweisen. Damit rutscht der erste Post im „klassischen“ Feed allerdings fast aus dem sofort sichtbaren Bereich. (Quelle)
  • Schutz vor Instagram-Sucht. In einem neuen Statistikbereich sieht man nun, wie lange man die App pro Tag im Schnitt nutzt. Zudem kann man Obergrenzen festlegen. (Quelle)
 
 
 
 
 
FRAGEN & ANTWORTEN
 
 

Hier beantworte ich Fragen rund um Instagram, die mir entweder direkt gestellt wurden oder andernorts aufgefallen sind.

 
 

Wann muss ich einen Beitrag als Werbung kennzeichnen?

Das ist ein komplexes Thema, weil es im Rechtsbereich selten klare Antworten gibt. Es gibt stattdessen allgemein gehaltene Gesetzestexte, die dann von Anwälten, Staatsanwälten und Richtern anhand des Einzelfalles ausgelegt werden, wobei sie mit einbeziehen, was in anderen, ähnlichen Fällen geurteilt wurde.

An sich ist Werbung natürlich nur das, wofür jemand bezahlt wird. Aber was ist, wenn ein Instagrammer ein Unternehmen unbezahlt erwähnt, weil sich die Person dadurch später eine bezahlte Werbeaktion erhofft?

Deshalb kam es neulich gerade zu einem Urteil, das nahegelegt hat, dass jeder Hinweis auf ein Unternehmen, eine Person, einen Ort als Werbung angesehen werden kann, wenn es von einem geschäftlich betriebenen Account kommt.

Aber dieses Urteil bezog sich auf einen speziellen Fall und die betroffene Instagrammerin geht zudem in Berufung. Insofern bedeutet dieses Urteil nicht zwingend, dass man nun jeden Post als Werbung kennzeichnen muss.

Letztlich ist es so: Selbst ein Rechtsanwalt kann derzeit keine Auskunft geben, die 100% verhindert, dass man nicht doch vor Gericht landet. Aber wenn man den Rechtsanwalt für die Auskunft bezahlt, dann haftet er/sie immerhin dafür, was er/sie empfiehlt.

Wer das Geld dafür nicht ausgeben will, muss es nach eigenem Ermessen umsetzen und das Risiko selbst abschätzen.

Links zum Thema:

 
 
 
 
 

Bis zum nächsten Mal!

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Dieser Newsletter ist ein Angebot des UPLOAD Magazins und steht in keiner Verbindung zu Instagram.