WordPress-Plugin "Subscribe to Comments" als Abmahnproblem

Eigentlich ist das WordPress-Plugin “Subscribe to Comments” eine tolle Sache: Ist es aktiviert, können Kommentarschreiber ein zusätzliches Häkchen setzen und schon werden sie über alle folgenden Kommentare per E-Mail informiert – bis sie es wieder abbestellen. Ich nutze diese Funktion selbst sehr gern und deshalb gab es sie auch hier bei UPLOAD. Leider ist sie mit deutschem Recht nicht hundertprozentig vereinbar und kann zu einer Abmahnung führen. Mir ist jetzt genau das passiert.

Das Problem der Funktion: Die E-Mail-Adresse wird im Vorfeld nicht überprüft und bestätigt, jeder Nutzer kann im Feld “E-Mail” jede beliebige Adresse angeben. Mögliches Szenario: Dieses Feature wird missbraucht, indem eine fremde Mailadresse angegeben wird und die Benachrichtigungen über neue Kommentare landen dann bei jemandem, der sie nicht bestellt hat. Das klingt für manche sicher harmlos, aber genau diese Lücke im System ist der mögliche Auslöser einer Abmahnung.

Denn habe ich den Fall, dass mein Blog “gewerblich” ist, könnten solche unerwünschten E-Mails als Spam ausgelegt werden. Ob und wann mein Blog gewerblich ist und ob die verschickten Nachrichten Werbung sind – das ist Auslegungssache. Wie man in anderen rechtlichen Zusammenhängen hört, können beispielsweise Google-AdSense-Anzeigen ausreichen, um den Status “gewerblich” zu erreichen. Und schon ein Link in der Mail könnte als werbende Maßnahme angesehen werden. Muss nicht. Kann aber.

Das Plugin müsste für Deutschland wohl zunächst eine Bestätigung anfordern: Es müsste eine (neutral und nicht werblich formulierte) E-Mail an die angegebene Adresse geschickt werden. Erst wenn ein darin enthaltener Bestätigungslink geklickt wird, dürften die Benachrichtigungen über neue Kommentare aktiviert sein. Das ist das “Double Opt-in”-Verfahren, das man von den meisten Newslettern kennt und das als einigermaßen rechtssicher gilt – obwohl auch hier niemand garantieren kann, dass es nicht doch Ärger bringen könnte. Aber die Wahrscheinlichkeit scheint mir persönlich jedenfalls erheblich geringer. Vielleicht findet sich ja jemand, der das Plugin „Subscribe to Comments“ entsprechend erweitert?

Eine Hilfskonstruktion wäre es vielleicht, die Funktion “Subscribe to Comments” unter WordPress nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung zu stellen, denn die haben ihre Mailadresse einmal bestätigt.

Für mich musste nun erst einmal eine schnelle Lösung her und die heißt: abschalten.

Insofern ist das Plugin “Subscribe to Comments” eine tolle Sache – nur nicht unbedingt für den deutschen Markt. Das gilt natürlich ebenso für ähnliche Funktionen auf anderen Plattformen. Aber damit man mich nicht missversteht: Ich will an dieser Stelle keine Panik verbreiten, aber über die Gefahr sollte man sich dennoch bewusst sein. Es ist ein möglicher Auslöser für eine Abmahnung – nicht mehr, nicht weniger.

Und noch ein Hinweis: Diese Ausführungen hier basieren zwar wesentlich auf den Aussagen meines Anwalts und auf anderen rechtlichen Informationsquellen, aber ich selbst bin natürlich Laie. Entsprechend gilt: Wer im Zweifel ist, sollte sich ebenfalls fachlich versierten Rat holen. Aber mein neu erworbenes Wissen wollte ich gern mit Euch teilen.

Ausnahmsweise sind die Kommentare bei diesem Thema geschlossen. Seht es mir bitte nach, aber ich möchte mir nicht gleich den nächsten Ärger einhandeln.

Nachtrag: Von mehreren Seiten wurde mir das WordPress-Plugin CommentMailer24 als Alternative empfohlen. Es bietet offenbar das oben beschriebene Double-Opt-In-Verfahren. Mangels Zeit kann ich es so bald nicht testen, aber vielleicht ist es die gesuchte Lösung. Wäre ja klasse :-)

Nachtrag 2: Wie ich auf Cywhale lese, hat CommentMailer24 „definitiv mehrere verschiedene und schwerwiegende Sicherheitslücken“. Zudem ist die Übersetzung wohl problematisch. Mh.

Nachtrag 3: An zwei Stellen gibt es Aktivitäten, um das Feature „Subscribe to Comments“ mit dem beschriebenen Double-Opt-In zu versehen. Bei Tobias Kölligan und Martin Spütz (Infogurke). Beides habe ich nicht getestet, möchte die Information aber hier gern weitergeben.

A N Z E I G E

SEO Frankfurter Medienhaus

 

253 Gedanken zu „WordPress-Plugin "Subscribe to Comments" als Abmahnproblem

  1. Pingback: KRiZZi'S BLoG
  2. Pingback: blogZicke
  3. Pingback: Penzweb.de
  4. Pingback: 49 Suns
  5. Pingback: hype.yeebase.com
  6. Pingback: Pegasus' Traum
  7. Pingback: off the record
  8. Pingback: Ich schalte ab
  9. Pingback: Homepage-Forum
  10. Pingback: blariog.net
  11. Pingback: trends
  12. Pingback: abgekliert
  13. Pingback: KOCHWERKSTATT
  14. Pingback: Blog ohne Diät
  15. Pingback: Wichtiges
  16. Pingback: Pottblog
  17. Pingback: PenZiuM.de
  18. Pingback: Kabisa Gise - Blog
  19. Pingback: Blog'n'Roll
  20. Pingback: stohl.de
  21. Pingback: unnamed feelings
  22. Pingback: Dirks Logbuch

Kommentare sind geschlossen.