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Contentklau: Entlarven Sie gestohlene Inhalte mit System

Stellen Sie sich vor, Sie schreiben mit viel Herzblut einen Blogbeitrag zu einem komplexen Thema. Kurz nach der Veröffentlichung finden sich Textpassagen 1:1 im Blog Ihres Wettbewerbers wieder. Das ist mehr als ärgerlich! Sie haben nicht nur kostbare Zeit für die Content-Erstellung „verschenkt“, sondern wahrscheinlich werden nun mit Ihrem Content Kunden auf den Konkurrenten aufmerksam. Steckt dahinter eine böswillige Manipulation oder fehlt einfach Wissen in Sachen Urheberrecht? Wann handelt es sich um doppelte Inhalte? Was sind SEO-Gefahren und wie kommen Sie Content-Raubzügen auf die Schliche? Dieser Beitrag von Iris Staron soll Ihnen helfen, geklaute Inhalte zukünftig leichter aufzudecken und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

(Foto: @ bloomua, depositphotos.com)

Welche Art Content schützt das Urheberrechtsgesetz?

Auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist das deutsche Urheberrechtsgesetz für jeden einsehbar. Speziell für kreative Werke gilt folgend der Abschnitt des § 2:

§ 2 Geschützte Werke

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;

2. Werke der Musik;

3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;

4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;

5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;

6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;

7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

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Wann handelt es sich um Content-Diebstahl?

Mit ein paar Klicks lassen sich Absätze, Menüstrukturen oder Bilder kopieren und auf die eigene Webseite einfügen. Ehe wir uns versehen, tauchen unsere sauber recherchierten Inhalte auf fremden Domains auf. Diese Handlungen verstoßen gegen das deutsche Urheberrecht. Das Gute für Sie: Von Ihnen erstellter Content genießt automatisch rechtlichen Schutz, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Wie zum Beispiel bei der Zusammenarbeit mit externen Autoren, wenn im Vertrag geregelt ist, dass die Rechte am Text mit Bezahlung der Leistung an den Auftraggeber übergehen.

Für den urheberrechtlichen Schutz nach deutschem Recht ist es übrigens unerheblich, ob Ihr Content mit dem „Copyright-Zeichen“ versehen wurde. Ein Hinweis für die Verwendung des Contents ist jedoch sinnvoll, um Missverständnissen vorzubeugen. Gerade bei umfangreichen Ausarbeitungen, wie Studien, E-Books oder Whitepapern ist das zu empfehlen.

Was ist erlaubt?

Am Beispiel Text dürfen Sie Inhalte verwenden, wenn sie im eigenen Wortlaut wiedergegeben werden. Dafür reicht es nicht aus, einzelne Wörter auszutauschen oder sinnverwandte Begriffe (Synonyme) zu verwenden.

Zitieren Sie zum Beispiel eine Passage aus einem Fachbeitrag, müssen Sie diese entsprechend kennzeichnen und die Quelle angeben. YouTube-Videos, Bilderserien oder Pinterest-Pins können Sie ebenfalls verwenden, um Ihren Content spannender zu gestalten.

Idealerweise sprechen Sie vorab mit den „Produzenten“ und geben ihre Namen an, um keine Abmahnung zu riskieren.

Unique vs. Duplicate Content: die Unterschiede

Ziel des professionellen Content-Marketings ist es, einzigartige und aktuelle Inhalte (Unique Content) für die Nutzer zu schaffen. Unique Content hilft, mehr Traffic zu generieren, das Vertrauen in Ihre Marke zu steigern und Kunden zu binden.

Einzigartig sind Inhalte, die

  • individuell an Ihre Marke angepasst sind,
  • relevant für die Zielgruppen sind und auf ihre Bedürfnisse einfühlsam eingehen,
  • in hoher Qualität recherchiert, geplant und erstellt werden,
  • Usern einen echten Mehrwert bieten, indem sie wichtige Fragen beantworten und umfassend informieren

Duplicate Content ist genau das Gegenteil. In diesem Fall ist identischer Content auf mehreren Webseiten auffindbar. Es wird dabei zwischen internen und externen duplizierten Inhalten unterschieden:

  • Bekannte interne Quellen für doppelte Inhalte sind zum Beispiel Kategorie-Seiten oder interne Suchergebnisseiten.
  • Externen Duplicate Content sehen Suchmaschinen wie Google kritisch. Dazu zählen beispielsweise Produktbeschreibungen von Herstellerseiten, verbreitete Pressemitteilungen oder die Verwendung von identischen Inhalten auf Affiliate-Webseiten, sowie Content-Diebstahl. Doppelte Inhalte, die sich in Foren, wegen Übersetzungen oder die Umwandlung in Druckversionen auf mehreren URLs wiederfinden, sieht Google hingegen als unproblematisch an. 

Google möchte die böswillige Manipulation von Rankings und Treffern unterbinden. Aus diesen Gründen entfernt die Suchmaschine identische Inhalte aus dem Index. Eine solche Abstrafung kann leider auch Ihre Webseite mit dem Original-Content betreffen, denn nicht immer erkennt Google korrekt, wem ein Inhalt eigentlich gehört. Umso wichtiger ist es, die Augen aufzuhalten und bei Content-Raubzügen unverzüglich die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

Für Onlineshop-Betreiber mit zahlreichen Produkt- und Kategorieseiten ist es ratsam, Google die repräsentativste URL als „kanonische URL“ mitzuteilen, um SEO-Gefahren zu reduzieren. Übertragen Sie diese wichtige Aufgabe Ihrem technischen SEO-Team, um auf der sicheren Seite zu sein. 

Inhalte lieber neu modellieren statt zu kopieren

Wie können Sie selbst das Risiko umgehen, dass Ihre eigenen Inhalte als Plagiate angesehen werden? Ich kenne die Herausforderungen der Content-Produktion nur allzu gut. Sich von genialen Ideen inspirieren zu lassen, war noch nie verboten. Ganz im Gegenteil: Es beflügelt die eigene Kreativität.

Überlegen Sie aber vor der Produktion, wie der Content individuell an Ihre Marke angepasst und auf Ihre Zielgruppe ausgerichtet werden kann. Versuchen Sie außerdem eine „Schippe“ draufzulegen, beantworten Sie alle Fragen zum Thema oder bringen Sie neue Blickwinkel (zum Beispiel von Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder Lieferanten) hinein.

Dabei gilt zugleich: Je spezifischer Ihr Content auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist, umso weniger Angriffsfläche bieten Sie Content-Dieben. Weitere Pluspunkte: Ihre Marke wirkt authentisch und erhält mehr Aufmerksamkeit. Kunden fühlen sich verstanden und schenken Ihnen Vertrauen. 

So kommen Sie Content-Dieben auf die Spur

Sie haben verschiedene Möglichkeiten Duplicate Content auf der eigenen oder einer fremden Domain zu erkennen. Einzelne Sätze oder komplette Absätze aus Beiträgen lassen sich mit Google einfach überprüfen. Geben Sie die entsprechenden Stellen mit Anführungszeichen ins Google-Suchfeld ein. Erhalten Sie mehr als einen Treffer in der Ergebnissuche handelt es sich um Kopien Ihrer Inhalte, die Sie genauer unter die Lupe nehmen sollten.

Neben Google gibt es weitere hilfreiche Tools:

Copyscape

Screenshot: Copyscape.com

Tool-Check:

Die kostenlose Copyscape-Version mit zehn Analysen pro Monat reicht in der Regel aus. Ich mag die selbsterklärende Bedienung und zuverlässige Auflistung von Ergebnissen mit Plagiaten. Sie brauchen nur die Zieladresse des Contents einzugeben, wie zum Beispiel Ihre Blog-Seite. Einige Sekunden später erhalten Sie eine Übersicht mit URLs, die den gleichen Inhalt aufweisen. 

Vorteile des Tools:

  • schnelle Auswertung
  • zuverlässiges Aufspüren duplizierter Inhalte
  • Einrichtung eines Mail-Alerts möglich, sobald neue Duplikate veröffentlicht werden
  • Die Premium-Version bietet zusätzliche Funktionen, wie z. B. die Nachverfolgung und Beobachtung von Content-Dieben, Tools für die Nutzung in Teams, sowie die Integration in WordPress-Seiten

Siteliner

Screenshot: Siteliner.com

Tool-Check:

Das Tool Siteliner stammt von den Copyscape-Machern. Auch hier müssen Sie sich nicht online registrieren und können mit dem Content-Check sofort starten. Die Bedienung erfolgt intuitiv und Sie erkennen auf einen Blick, welche Seiten bzw. Wettbewerber sich Ihre Inhalte krallen.

Vorteile des Tools:

  • gleiche Vorteile wie bei Copyscape
  • in der kostenlosen Version können Sie monatlich Analysen von Websites bis zu 250 Seiten umsetzen
  • mit dem Premium-Service ist es möglich Webseiten mit bis zu 25.000 Seiten zu analysieren
  • interne Verlinkungen werden geprüft
  • hilft unnötige Doppelungen auf der eigenen Webseite zu erkennen

Copywritely

Screenshot: Copywritely.com

Tool-Check:

Das Online-Tool zur Plagiatsüberprüfung Copywritely prüft mehrere Millionen Webseiten auf Duplicate Content. Nach Anmeldung mit Ihrem Google- oder Facebook-Konto lassen sich Dokumente und Artikel, wie auch URLs checken. Die Prüfung von Grammatik, Interpunktion und Lesbarkeit ist in der kostenfreien Version ebenfalls enthalten. Auch passende Keywords spüren Sie mit dem Tool für Ihre Beiträge auf. Optimierungen sind im Text-Editor gleich umsetzbar.

Vorteile des Tools:

  • einfach zu bedienen
  • integrierter Online-Texteditor zum Check von Artikeln und Dokumenten mit einem Umfang von bis zu 2500 Wörtern
  • Anzeige der letzten Text-Versionen
  • eingebundenes Keyword-Tool für die Erstellung suchmaschinenoptimierter Texte

Erste Maßnahmen bei Content-Diebstahl

Haben Sie Ihre Inhalte auf einer fremden Seite entdeckt, gibt es verschiedene Möglichkeiten für Sie.

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem Betreiber der Webseite. Ansprechpartner und Kontaktdaten sollten Sie im Impressum finden. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie eine Mail, dass Sie mit der ungefragten Verwendung Ihrer Inhalte nicht einverstanden sind. 

Ist der Seiteninhaber für Sie nicht erkennbar oder fehlen wichtige Angaben im Impressum, wenden Sie sich an die zentrale Registrierungsstelle und Betreiberin aller Domains mit der Länderendung .de DENIC. Dort erhalten Sie die Kontaktinformationen zu den Domaininhabern und können verlangen, dass die geklauten Inhalte entfernt werden.

In den meisten Fällen möchten die Content-Diebe Ihre guten Inhalte nutzen, um Geld zu verdienen. Das geschieht beispielsweise über Google-Anzeigen oder Affiliate-Links. Melden Sie solche Vorfälle Google oder den beteiligten Netzwerken und weisen Sie auf die Urheberrechtsverletzung hin. Mit Einreichung einer DMCA-Beschwerde (Digital Millennium Copyright Act nach amerikanischem Urheberrecht) beantragen Sie die Löschung der gestohlenen Seiten aus den Google-Suchergebnissen.

Wann lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten?

Um dies zu beantworten, habe ich Rechtsanwältin Dr. Andrea Stein einige Fragen zum Thema Content-Klau gestellt. Sie ist spezialisiert auf Internetrecht und beschäftigt sich in ihrer Kanzlei in Düsseldorf unter anderem mit solchen Rechtsstreitigkeiten. 

Frau Dr. Stein, wann ist es sinnvoll, gegen Content-Diebe gerichtlich vorzugehen? 

Das kommt immer auf die individuellen Wünsche und Ziele des Rechteinhabers an. Zunächst sollte Ihr Fall realistische Erfolgsaussichten haben. Einige Menschen werden durch Rechtsstreitigkeiten nervlich sehr belastet oder wollen aus Imagegründen lieber kollegial wahrgenommen werden. In diesem Fall ist die Angelegenheit besser telefonisch oder mit einem Schreiben zu klären. Andere möchten hingegen das Image pflegen, sich nicht auf der Nase herumtanzen zu lassen und führen selbst Rechtsstreitigkeiten mit wenig Erfolgsaussichten.

Wonach richten sich die Erfolgsaussichten des gerichtlichen Vorgehens?

In erster Linie kommt es auf die Beweissituation an. Können Sie als Rechteinhaber beweisen, dass Sie Inhaber der Rechte sind und Ihr Gegner Ihre Rechte verletzt hat? Eine Beweisführung gelingt dann, wenn der zuständige Richter davon überzeugt ist, dass eine bestimmte Tatsachenbehauptung über den Content wahr ist. Können Sie die Urheberschaft Ihres Blogbeitrags oder Videos mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit beweisen? Wer auf Nummer sicher gehen will, kann nach der Content-Erstellung sein Werk bei einem Rechtsanwalt oder Notar hinterlegen und die belegte Urheberschaft dokumentieren.

Kommen auch andere Zeugen zur Bestätigung der Urheberschaft in Frage?

Ja, zum Beispiel Familie und Freude. Sie können sie als Zeugen benennen, die bestätigen, dass Ihr Content zu einem bestimmten Zeitpunkt schon in Ihrem Besitz war. Der Beweiswert einer derartigen Zeugenaussage ist jedoch weitaus niedriger als im Fall der Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt oder Notar.

Welche Möglichkeiten gibt es noch, um die Beweislage zu verbessern? 

Manche Werke kann man auch mit einem Copyright-Vermerk versehen. Wer auf einem Werk der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird gemäß § 10 UrhG (Urheberrechtsgesetz) bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen. Auch dies kann einen Rechtsstreit sehr vereinfachen.

Wie lässt sich die Urheberschaft von Bildern beweisen?

Dies gelingt oft über die Vorlage der Bilddatei im sogenannten RAW-Format, von Fotos in höherer Auflösung oder weiteren Bildern der gleichen Fotoserie. Metadaten in den Bilddateien (Kameratyp, Aufnahmedatum, etc.) haben hingegen nur einen sehr geringen Beweiswert, da sie sich leicht manipulieren lassen.

Welche Beweise helfen im Rechtsstreit, wenn Content unerlaubt kopiert wurde?

Optimalerweise dokumentieren mehrere Beweismittel diese Urheberrechtsverletzung. Beauftragen Sie eine neutrale Person oder Ihren Rechtsanwalt damit, einen Screenshot von der Webseite mit den geklauten Inhalten zu erstellen und diesen mit dem Datum zu versehen. Neben dem Bild der Seite steht Ihnen so auch noch ein Zeuge zur Seite für den Content-Klau.

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Kann jeder Webseiten-Text urheberrechtlich geschützt werden?

Das ist so generell nicht zu sagen. Bei Texten stellt sich oft die Frage, ob der Text überhaupt die notwendige Schöpfungshöhe erreicht, um urheberrechtlich geschützt werden zu können. Dies ist bei den üblichen werblichen Anpreisungen nicht der Fall. Bei Webseiten kann aber auch die SEO-Optimierung oder eine individuelle Prägung dazu führen, dass der Text urheberrechtlich geschützt wird.

Haben Sie ein Beispiel?

Gerne. Ein DJ kopierte längere Textpassagen von der Webseite eines anderen DJs. Hierzu zählten unter anderem die folgenden Sätze:

„Ich bin mit der Musik der 70er und 80er aufgewachsen und habe die Begeisterung zur Musik bis heute nicht verloren“ und „So kann ich meine musikalischen Erfahrung .. anbieten … wer in mir ausschließliche den reinen Tanzschul-DJ sucht oder ein Fan von z. B. […] Musik ist, ist deshalb bei mir eindeutig an der falschen Adresse.“

Die hierin enthaltene individuelle Prägung der Textgestaltung reichte für einen urheberrechtlichen Schutz aus.

Werden durch die Veröffentlichung Rechte verletzt, droht eine Abmahnung von mehreren hundert Euro. Was bedeutet das im Detail?

In diesem Fall wird der Nachahmer durch einen Rechtsanwalt aufgefordert, 

  • die Rechtsverletzung zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
  • bestimmte Auskünfte zu erteilen, die für die Geltendmachung von Schadenersatz erforderlich sind und
  • die Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung zu bezahlen.

Kann der Rechtsverletzter diese Gebühren nicht bezahlen oder war die Abmahnung unbegründet, bleibt man selbst auf den Kosten sitzen. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld über den Anwalt Auskünfte zur wirtschaftlichen Situation des Nachahmers einholen zu lassen.

Welche Optionen habe ich, wenn die Abmahnung wegen Rechtsverletzung erfolgslos bleibt?

Wenn Sie zeitnah auf die Rechtsverletzung reagieren, ist es möglich, die Unterlassung der Rechtsverletzung im Wege des Eilrechtsschutzes (einstweilige Verfügung) geltend zu machen. Warten Sie zu lange, bleibt noch der normale Klageweg.

In vielen Fällen kann Schadensersatz bei Content-Klau verlangt werden. Nach welcher Grundlage richtet sich die Höhe?

Hier haben sich drei unterschiedliche Berechnungsmethoden etabliert:

  1. Lizenzanalogie: Es muss bezahlt werden, was ein vernünftiger Lizenzgeber bei der Einräumung der Nutzungsrechte verlangt hätte.
  2. Herausgabe des Verletzergewinns, der durch die Rechtsverletzung erzielt wurde.
  3. Zahlung des Gewinnes, der dem Rechtsinhaber entgangen ist.

Welche Methode die beste ist, variiert von Fall zu Fall und sollte sorgfältig vom Anwalt geprüft werden.

Schlusswort

Nicht immer ist es böse Absicht, wenn sich jemand Inhalte „ausborgt“. Viele sind sich gar nicht bewusst, dass sie eine Rechtsverletzung begehen. Wenn Ihnen durch den Content-Klau Gewinne oder Kunden entgehen, Ihre Online-Sichtbarkeit sinkt oder das Image des Unternehmens geschädigt wird, sollten Sie aber aktiv werden und handeln.

Legen Sie zukünftig außerdem mehr Wert auf eine professionelle Recherche und Redaktionsarbeit bei der Content-Erstellung. Denn authentische, markenspezifische und auf Ihre Zielgruppe abgestimmte Inhalte schlagen Content-Dieben ein Schnippchen!


Dieser Artikel gehört zu: UPLOAD Magazin 88

Digitale Konferenzen, BarCamps, Workshops und Teammeetings bekamen einen erheblichen Schub durch die Coronaviruspandemie 2020. Die Macher:innen haben inzwischen viel dazugelernt. Die Werkzeuge sind besser geworden. Und auch wenn die virtuellen Veranstaltungen ihre Vorbilder nicht ersetzen werden, so können sie doch eine Ergänzung sein. Tatsächlich haben sie das Potenzial, in den nächsten Jahren vollkommen neue Formate hervorzubringen. In diesem Schwerpunkt schauen wir auf die Zukunft digitaler Events, geben Tipps für gelungene Online-Veranstaltungen, haben eine ausführliche Anleitung für virtuelle BarCamps und schauen, wie hybride Events gelingen können, die digital und analog vereinen. Unser Bonus-Artikel dreht sich um „Contentklau“: So entdecken Sie, wenn jemand Ihre Inhalt unerlaubt verwendet.

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