Sie müssen die Menschen dazu bringen, sich für das Profil Ihres Unternehmens zu interessieren. Was könnte da besser funktionieren als das In-Aussicht-Stellen eines Gewinns? Denn bei der Möglichkeit, einen tollen Preis zu ergattern, bekommt doch nahezu jeder erst einmal große Augen. In diesem Artikel soll Ihnen nahegebracht werden, was bei Gewinnspielen in den sozialen Netzwerken zulässig ist und worauf Sie achten sollten, damit Ihr Gewinnspiel ein Sechser im Lotto für Ihr Unternehmen wird.
Christian Solmecke und Jakob Wahlers
Rechtsanwalt Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke und hat sich in den vergangenen Jahren auf Internetrecht/E-Commerce spezialisiert. So betreut er zahlreiche Medienschaffende und Unternehmen, die online agieren. Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School. Dort beschäftigt er sich insbesondere mit Rechtsfragen in sozialen Netzen. Jakob Wahlers ist Rechtsanwalt und befasst sich mit IT-Recht, Datenschutz und Social Media. Zu diesen Themen hält er Vorträge und publiziert Fachveröffentlichungen. Er ist als Justiziar für ein großes IT-Unternehmen tätig.