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Internetzensur – Warum die Meinungs- und Informationsfreiheit alleine keine Hilfe sind

Wird ein Kind von anderen bedroht, sucht es Schutz bei seinen Eltern – wird ein Bürger in seinen Freiheiten bedroht, sucht er Schutz beim Grundgesetz (GG). Dieser Schutz wird vor allem jetzt beansprucht, wo Politiker wie zum Beispiel Ursula von der Leyen oder Wolfgang Schäuble die durch das Internet neu gewonnenen Freiheiten stutzen wollen. Dabei werden vor allem die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit und das Zensurverbot im Artikel 5 GG wie der heilige Gral hoch gehalten und in ihrer Unantastbarkeit beschworen. Doch so einfach macht es uns die Verfassung nicht. Denn anders als Eltern nimmt sie uns nicht bedingungslos in Schutz. Sie gibt uns nur das Recht, uns zu schützen.

In diesem Beitrag möchte ich

  • darlegen, welche Rechte uns der viel beschworene Artikel 5 GG garantiert,
  • auf die Meinungsfreiheit und die Informationsfreiheit genauer eingehen,
  • erklären, warum das Zensurverbot gegen Internetsperren und -überwachung kaum hilft
  • und letztendlich zeigen, dass all diese Rechte ohne unsere Mithilfe wenig Wert haben

Der Artikel 5 GG und die sieben Grundrechte

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Obwohl Artikel 5 GG oft als ein Grundrecht zitiert wird, enthält dieser sogar sieben Grundrechte:

  1. Meinungsfreiheit
  2. Informationsfreiheit
  3. Pressefreiheit
  4. Freiheit der Rundfunkberichterstattung
  5. Freiheit der Filmberichterstattung
  6. Kunstfreiheit
  7. Freiheit der Wissenschaft und der Lehre

All diese Grundrechte zu behandeln, würde den Rahmen des Artikels sprengen. Daher werden wir zunächst schauen, welche Funktion diese Rechte haben und uns dann im Einzelnen der Meinungsfreiheit und der Informationsfreiheit zuwenden (Über die Pressefreiheit habe ich hier bereits geschrieben).

Freisein = Glücklichsein

Diese so genannten Kommunikationsgrundrechte sollen genau genommen garantieren, dass wir glücklich und zufrieden sind. Denn unser Grundgesetz geht davon aus, dass wir als Bürger nur dann glücklich sind, wenn wir wissen, was um uns herum vor sich geht und mit diesem Wissen unbefangen unsere Entscheidungen treffen.

Das Gegenteil davon ist ein Bürger, dem Informationen vorenthalten werden. Dieser hat keine oder eingeschränkte Entscheidungsfreiheit, weil er nicht weiß, welche Möglichkeiten ihm offen stehen. Staatliche Propaganda und Internetzensuren, wie in China, Nordkorea oder Kuba sorgen dafür, dass die Bürger nicht aufgeklärt sind.

Die Vorteile mangelnder Aufklärung liegen auf der Hand. Jemanden der nicht alles weiß, kann man besser steuern, in dem man ihm zum Beispiel nur einseitige und beschönigte Berichte von der politischen Lage zukommen lässt. Weil diese einseitige Propaganda zur Zeit des Nationalsozialismus genutzt wurde, ein ganzes Volk in den Krieg zu schicken, soll Artikel 5 GG mit seinen Grundrechten dafür sorgen, dass dies nicht noch einmal passiert. Und die wichtigsten Garanten eines aufgeklärten Bürgers sind die Meinungs- und die Informationsfreiheit.

Meinungsfreiheit

Damit wir verstehen können, was die Meinungsfreiheit schützt, müssen wir wissen, was eine Meinung ist.

  • Unter einer Meinung versteht man ein Werturteil, also eine persönliche Einstellung, die man nicht auf wahr oder falsch überprüfen kann. „Ich denke Frau von der Leyens Zensurmaßnahmen sind doof“ ist eine Meinung.
  • Dagegen ist eine Tatsache ein Umstand, der wahr oder falsch sein kann und überprüft werden kann. Eine Behauptung wie „Frau von der Leyen wird von Lobbyisten gesteuert„, wäre zum Beispiel eine Tatsachenbehauptung.

Weil die Trennung zwischen Meinung und Tatsachen sehr schwer ist, umfasst die Meinungsfreiheit auch Tatsachen, wenn diese der Meinungsbildung dienen. Aussagen wie „Frau von der Leyen setzt sich unvernünftigerweise (Meinungsteil) über die Beweislage hinweg (Tatsachenteil)“ sind daher im Ganzen geschützt, auch wenn man überprüfen könnte, ob sie sich tatsächlich über die Beweislage hinwegsetzt.

Umfasst wird übrigens jede Meinung unabhängig von der Qualität, Vernunft oder Moral. Nur bewusst falsche Tatsachen und aufgezwungene Meinungen sind nicht geschützt. Wer also eine Autobahn blockiert kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen, weil er den anderen Autofahrern, die nicht weg können, seine Meinung aufzwingt. Dagegen gehören Aussagen wie „Du bist ein Idiot“ oder „Soldaten sind Mörder“ zum Schutzbereich der Meinungsfreiheit (aber bitte weiterlesen und nicht sofort jemanden beleidigen).

Informationsfreiheit

Jeder hat das Recht, sich aus einer „allgemein zugänglichen Quelle“ zu unterrichten. Also ist unser Recht sich zu informieren auf allgemein zugängliche Quellen beschränkt.

Allgemein zugänglich ist eine Quelle, wenn sie dazu bestimmt ist, jedem und nicht nur einem ausgewählten Kreis von Personen zugänglich zu sein. Solche Quellen sind typischerweise die Massenmedien, wie das Internet oder Zeitschriften – aber nicht der Polizeifunk oder behördeninterne Papiere.  Daher ist eine Sperrliste mit Websites, die kinderpornografische Inhalte enthalten und die nur für Internetprovider bestimmt ist, keine allgemein zugängliche Quelle, zu der man Zugang verlangen kann.

Wer hier ein Missbrauchspotential erblickt, weil der Staat bestimmen kann, was allgemein zugänglich ist, liegt völlig richtig. Daher wird solche Heimlichtuerei dem Staat nur erlaubt, wenn diese Quellen anderweitig, z.B. von Richtern, kontrolliert werden. Und das wird auch an die Sperrlisten der Frau von der Leyen bemängelt, die wie es aussieht, weder Richter noch übergeordnete Stellen oder Betroffene Personen richtig kontrollieren sollen.

Die Freiheit darf anderen nicht schaden

Als ich oben schrieb, dass die Verfassung einen aufgeklärten und mündigen Bürger als Schlüssel zum Glück sieht, habe ich etwas außer Acht gelassen: Nämlich den Bürger neben ihm. Und die 80 Millionen anderen, die in Deutschland leben. Und hier liegt das Problem grenzenloser Freiheit: Irgendwann tritt man den anderen auf die Füße. Oder in Juristendeutsch gesagt, man beeinträchtigt die Rechte anderer Personen.

Wenn die Meinungs- und die Informationsfreiheit grenzenlos wäre, könnte jeder jeden grenzenlos beleidigen und der Zugang zu Webseiten mit offensichtlich kinderpornografischen Inhalten dürfte nicht gesperrt werden.

Daher müssen die Meinungs- und die Informationsfreiheit dort ihre Grenze finden, wo sie andere Personen unverhältnismäßig beeinträchtigen. Die Krux und der Kernpunkt aller Streitigkeiten ist dabei das Wörtchen „unverhältnismäßig“. Ich zeige Euch in den nächsten Kapiteln, warum.

Aber nicht gegen die Meinungsfreiheit!

Im Absatz 2 des Artikels 5 GG steht, die Meinungsfreiheit und die Informationsfreiheit „finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Folglich muss jedes Gesetz, das die Meinungsfreiheit und die Informationsfreiheit einschränkt, grundsätzlich allgemein sein. Doch was heißt das?

Allgemein ist ein Gesetz, wenn es sich nicht direkt gegen die Meinungsfreiheit oder sogar eine bestimmte Meinung richtet, sondern dem Schutz von Personen oder Sachen dient. So wären Gesetze wie „Sprayen politischer Parolen auf Häuserwände ist verboten“ (gegen die Meinungsfreiheit) oder „Sprayen von Parolen, die die Familienministerin als inkompetent darstellen, ist verboten“ (gegen bestimmte Meinung) nicht zulässig. Dagegen ist ein „Sprayen an fremden Häuserwänden ist verboten“ zulässig, weil es die Hauseigentümer schützen will und die Meinungsfreiheit nur indirekt betrifft.

Eine Ausnahme besteht, wenn die Gesetze dem Schutz der Jugend oder der persönlichen Ehre dienen. In diesem Fall darf sogar eine bestimmte Meinungsäußerung untersagt werden, weil die Jugend und die persönliche Ehre laut Grundgesetz besonders wertvoll sind. Daher ist das GesetzVerboten ist andere zu beleidigen (z.B. sie Idiot zu nennen)“ zulässig, auch wenn es sich direkt gegen die Meinungsfreiheit richtet. Ebenfalls darf ein Gesetz zum Schutz der Jugend jemandem verbieten, seine positive Haltung zur Kinderpornografie zu äußern.

Wir sehen also, dass die Beschränkung auf allgemeine Gesetze den Gesetzgeber kaum behindert. Salopp könnte man sagen, dass ein schützenswertes Ziel sich immer finden lässt. Insgesamt sind die beiden Fragen (1) ob die Meinungsfreiheit einschlägig ist oder (2) ob ein allgemeines Gesetz vorliegt, selten problematisch. Viel wichtiger ist die Frage (3), ob das Gesetz, welches die Meinungs- oder Informationsfreiheit einschränkt verhältnismäßig ist.

Warum die Waage im Recht so wichtig ist

Bei der Prüfung, ob ein Gesetz verhältnismäßig ist, wird klar, warum Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit, eine Waage in der Hand hält. Denn auch heute noch kommt eine (symbolische) Waage zum Einsatz:

  • In eine Waagschale kommen die Argumente die für das einschränkende Gesetz sprechen.
  • In die andere Waagschale kommen die Argumente, die dagegen sprechen.

Wenn die Waagschale mit den Argumenten gegen ein Gesetz überwiegen, wird es vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben oder schafft es vielleicht erst gar nicht, in Kraft zu treten.

Zum Beispiel im Fall der Sperrung von Internetadressen wird gegen das Gesetz vorgebracht, dass es praktisch unwirksam ist und ein direktes Vorgehen gegen die Betreiber effektiver wäre. Dagegen sagt Frau von der Leyen, dass es Gelegenheitssurfer abschreckt und meint, dass es die Vertriebswege der Kinderpornoindustrie behindern wird. Dem wird entgegnet, dass der Vertrieb außerhalb des Internets stattfindet und der geringe Erfolg des Gesetzes die immense Behinderung der Meinungs- und Informationsfreiheit der Internetnutzer nicht rechtfertigt. Dem könnte man entgegnen, dass auch ein eingeschränktes Internet Freiheiten in einem Umfang bietet, den sich die Verfasser des Grundgesetzes nicht vorgestellt haben.

Dieses Wiegen der Argumente könnte noch lange weitergehen, denn gute Argumente gibt es viele für beide Seiten der Waagschale (z.B. bei Heise, Datenschutz-Blog, Netzpolitik, Telemedicus oder dem Familienministerium). Mir geht es hier jedoch nicht darum zu sagen, welche Seite Recht hat. Vielmehr will ich zeigen, dass jeder von uns auf diesen Prozess Einfluss hat und diesen ausüben sollte.

Unser Einfluss auf die Waage

Ein Bundesverfassungsrichter ist (im optimalen) Fall das Volksgewissen. Bei der Gewichtung der Argumente muss er sich nach den Bedürfnissen des Volkes orientieren. D.h. wenn er das Argument „das freie Internet ist ist ein unabdingbares Mittel zur Wahrung der Meinungsfreiheit“ vor sich liegen hat, wird er sich fragen, wie viel Gewicht es hat.

Wenn er in der Zeitung gelesen hat, dass Tausende für dieses Argument auf die Straße gegangen sind, zigtausende Unterschriften gesammelt haben und und die Medienlandschaft hinter diesen Argumenten steht, wird er ihm ein anderes Gewicht verleihen, als wenn er von einem Häufchen Demonstranten vor dem Bundestag gehört hat. Genauso hilft es, neue Argumente für die eigene Seite vorzubringen, sie zu untermauern oder sich an Diskussionen zu beteiligen und zu versuchen, andere von der eigenen Meinung zu überzeugen. So werden die Argumente in der bevorzugten Waagschale größer in der Anzahl und schwerer im Gewicht.

Das mag zwar idealistisch klingen, aber Proteste der Bürger haben es schon früher und vielerorts geschafft, Gesetze zu kippen oder sie zu ändern. Zudem wollen die Politiker auch von diesen Bürgern wiedergewählt werden.

Und was ist mit dem Zensurverbot?

Sicherlich fragen sich viele, ob eine Beschränkung des Internets nicht bereits vom Zensurverbot im Artikel 5 GG umfasst ist. Doch hier muss ich diejenigen enttäuschen. Ich komme erst an dieser Stelle zum Zensurverbot, weil es bei weitem nicht so weit reicht, wie unsere alltägliche Vorstellung von Zensur.

Das Zensurverbot im Artikel 5 GG erfasst nur die Vorzensur, aber nicht die Nachzensur.

  • Vorzensur ist gegeben, wenn der Staat eine Veröffentlichung von Gedanken unterbindet. Z.B. wenn jeden Blogbeitrag einem (fiktiven) Prüfbüro für Internetveröffentlichungen vor dem Upload zugesandt werden müsste, wäre das verbotene Vorzensur.
  • Nachzensur ist gegeben, wenn sie nach der Veröffentlichung stattfindet.  D.h. wenn ich den Blogbeitrag veröffentliche und er z.B. von der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften mit einem Verkaufsverbot belegt ist oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich zieht, so ist dies nicht vom Zensurverbot erfasst.

Sprich, der Staat darf die Veröffentlichung nicht von vornherein verhindern, aber danach mit allen Mitteln gegen die Veröffentlichung vorgehen. Ferner bezieht sich das Zensurverbot nur auf die Meinungsfreiheit, dagegen nicht auf die Informationsfreiheit. Das bedeutet, bei der Frage, ob der Zugang zum Internet einschränkt ist, spielt das Zensurverbot des Artikels 5 GG keine Rolle.

Das heißt aber nicht, dass eine Nachzensur des Internets, wie sie gerade zum Schutz vor Kinderpornografie geplant wird, gar keine Bedeutung hat. Sie liegt als ein schwer wiegendes Argument in der Waagschale bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie und spricht gegen dieses.

Artikel 5 GG ist ein Wegweiser

Zusammengefasst könnte man zunächst sagen, dass der Wortlaut des Artikels 5 GG wenig Bedeutung hat. Zwar ist die Meinungsfreiheit sehr weit reichend, dafür qualifiziert sich aber fast jedes Gesetz als ein allgemeines Gesetz, das diese einschränken darf. Erst diese Phase, in der die Pro- und Contra-Argumente für ein Gesetz abgewogen werden, ist entscheidend. Und damit zeigt sich, dass Artikel 5 GG selbst keine großartige Hilfe ist, sondern wir uns mit guten Argumenten selbst helfen müssen. Aber heißt das, dass es sich nicht lohnt auf den Artikel 5 GG zu berufen? Keineswegs.

Nur weil er direkt nichts bewirkt, sollte Artikel 5 GG nicht als unnütz abgetan werden. Ganz im Gegenteil: Er ist ein Wegweiser, ein Leuchtfeuer das zeigt, dass wir die Meinungs- und Informationsfreiheit achten und schützen sollen. Er ermahnt uns, was für unsere Freiheit und unser Glück wichtig ist und verleiht jedem Argument, das die Meinungs- und Informationsfreiheit unterstützt, ein zusätzliches Gewicht. Und so gesehen bietet er weniger uns einen Schutz, als dass er zeigt, was wir beschützen müssen.

Über den Autor

Thomas Schwenke, LL.M. (University of Auckland) ist Rechtsanwalt für Onlinerecht & Blogger auf Advisign.de. Privat bloggt er aus Neuseeland im Kiwispotting-Blog. Seine bisherigen UPLOAD-Artikel finden sich in seinem Autoren-Archiv.

A N Z E I G E

 

24 Gedanken zu „Internetzensur – Warum die Meinungs- und Informationsfreiheit alleine keine Hilfe sind

  1. Eine Frage stellt sich mir beim Thema Nachzensur:

    „Sprich, der Staat darf die Veröffentlichung nicht von vornherein verhindern, aber danach mit allen Mitteln gegen die Veröffentlichung vorgehen.“

    Mit einer Zugangssperre geht der Staat m.E. ja eben nicht gegen die Veröffentlichung vor; die Inhalte bleiben veröffentlicht! Der Vergleich mit einem Verkaufsverbot wie bei einem Buch oder Computerspiel scheint mir deshalb verfehlt.

    Hier liegt wohl eher ein Eingriff in die Rezipientenfreiheit vor: Auf das, was veröffentlicht ist, darf ich zugreifen, wenn und solange es veröffentlicht ist.

    Oder?

    Fragt sich
    Sabine Engelhardt (keine Juristin)

  2. @Sabine: Das ist richtig, es liegt ein Eingriff in die Informationsfreiheit vor. Das ist m.E. mit der Arbeit der BPjM vergleichbar. ZB. bei Computerspielen, die von der BPjM „zensiert“ worden sind, sind deren Verkauf und Werbemaßnahmen für diese untersagt. D.h. das Spiel ist veröffentlicht, aber ich kann es nicht erwerben. So ähnlich ist es mit Webseiten, die irgendwo auf dem Server liegen, aber nicht (oder nur schwer) zugänglich sind.

  3. Ich habe den Artikel nicht auf einen 100% Wahrheitsgehalt geprüft. Trotzdem möchte ich mich bedanken. Die Problematik der Gesetze allgemein und wie sie miteinander verknüpft sind oder zueinander stehen wurde deutlich. Nach 3 Semester Recht war mir die Logik des Rechts nicht so klar wie nach diesem Artikel.

  4. der staat hat keineswegs recht eine derartige sperre zu verlangen/anzuordnen.

    eine kleine geschichte zum nachdenken:

    “Du Papa, darf ich dich mal was fragen? Im Geschichtsunterricht haben wir heute
    das Thema Freiheit durchgenommen. Dabei ging es auch um das Jahr 2009, als der
    Staat anfing, die Freiheit aller Menschen auch im Internet zu schützen. Weißt du
    was darüber?” Ich lächelte und streckte meinen Arm aus. “Komm mal her”, sagte
    ich. “Das ist eine Sache, über die heute nicht mehr so häufig geredet wird. Und
    man soll auch nicht darüber reden. Komm mal runter in den Keller, da zeige ich
    dir was.” Ich nahm ihn in den Arm und wir stiegen die kalten Kellertreppen
    hinunter. Hier, zwischen all dem Gerümpel, alten Erinnerungen und Zeitzeugen
    einer vergangenen Ära, setzten wir uns auf unsere kaputte Couch. “Weißt du,”
    sagte ich “es gab eine Zeit, als wir das Internet nutzten, ohne das irgendjemand
    darauf geachtet hat, was wir aufgerufen haben.” “Boah, ehrlich? Ihr konntet
    alles auf der Welt anschauen?” “Ja, das Internet war etwas, womit wir uns
    austauschen, informieren und warnen konnten, wenn etwas nicht so lief, wie es
    sein sollte. Aber das ist nun schon zehn Jahre her.”

    Das Internet war nicht böse und nicht gut
    “Das Internet war schon immer ein Ort, wo man Gutes und Böses finden konnte.
    Genauso gab es Menschen, die nicht zwischen diesen beiden Worten unterschieden.
    Sie informierten sich einfach über aktuelle Themen und tauschten sich über
    Programme oder spezielle Plattformen aus. Niemand konnte sehen, über was und mit
    wem sie kommunizierten. Und genau das nutzten einige Menschen zu ihrem
    persönlichen Vorteil.” Ich stand auf und ging zu einer der alten Kisten, die ich
    gut verpackt zwischen anderem Gerümpel verstaut hatte. Dicker Staub hatte sich
    darüber gelegt. Ich schaute kurz zu meinem Sohn und zog sie dann hervor. Sie war
    vollgestopft mit alten Zeitungen. Ich brauchte eine Weile, aber dann hatte ich
    gefunden, was ich suchte. Wortlos gab ich den bereits etwas vergilbte Papier
    meinem Sohn. “Wow, das ist ja eine Ausgabe von 2009. So etwas hast du noch?” Ich
    nickte.

    Presse- und Meinungsfreiheit wurden abgeschafft
    “Eine der wichtigsten Errungenschaften der Menschheit ist die Meinungs- und
    Pressefreiheit. Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung kund zu tun und sich
    mit Menschen darüber auszutauschen. Natürlich nur im Rahmen der Gesetze. Das war
    früher schon nicht anders. Allerdings wurde seit dem besagten Tag genau dieses
    Recht eingeschränkt. Zu Anfang ging es darum, unsere Kinder zu schützen, da
    einige Menschen Freude daran hatten, Kinder zu quälen und sich mit Anderen
    darüber auszutauschen. Im Internet gab es Seiten, die genau diese Inhalte zum
    Thema hatten und da unsere Polizei und die Politiker auf der ganzen Welt nicht
    immer einer Meinung waren, wurde eben eine deutsche Lösung für das Problem
    geschaffen. Man sperrte kurzerhand alle Seiten, die sich mit dem Quälen von
    Kindern befassten. Jeder, der sich künftig auf diesen Seiten aufhalten wollte,
    konnte das nicht mehr. Zumindest war das die Wunschvorstellung aller Politiker.
    Denn wenn man wusste, wie es ging, konnte man diese Seiten dennoch aufrufen.”
    Die meisten Menschen erkannten die Gefahr erst, als es zu spät war
    “Aber dann war dieser Schutz doch sinnlos”, erwiderte mein Sohn. Ich lächelte
    und streichelte ihm über seinen Kopf. “Sinnlos würde ich nicht sagen. Ein großer
    Teil der Bevölkerung scherte sich nicht um das Problem. Sie konnten ja weiterhin
    tun und lassen, was sie wollten. Dieser Schutz betraf ja nur die Leute, die
    diese Seiten aufrufen wollten. Und genau diese Leute setzten alles daran, diese
    Lücken auszunutzen und sich dennoch Zugang zu verschaffen. Und das gelang ihnen
    auch, wie viele vorher prophezeit hatten. Aber genau das war das Problem. Denn
    nun kam die Stunde derjenigen, die eine totale Kontrolle aller Rechner
    forderten, damit man den Schutz eben nicht mehr umgehen konnte. Und wieder
    scherte sich ein großer Teil der Bevölkerung nicht darum. Schließlich ging es ja
    um unsere Kinder, nicht wahr?”

    Der Schutz-Chip wurde eingeführt
    “Und dann wurde der Schutz-Chip auf jedem neuen Computer installiert” sagte mein
    Sohn. “Richtig. Wobei ihn einige eher Überwachungs-Chip nannten. Denn er ist
    nichts anderes. Was du heute im Internet siehst, ist nur ein kleines Abbild
    davon, was in der Welt passiert. Du siehst nur das, von dem der Staat möchte,
    dass du es siehst. Denn mit dem Schutz vor diesen kinderfeindlichen Seiten hörte
    es nicht auf. Irgendwann hieß es, dass auch sexuelle Inhalte geschützt werden
    müssten. Also wurden nach und nach auch diese Seiten blockiert. Dann hieß es,
    dass heruntergeladene Musik die Wirtschaft schädigen würde, also wurden diese
    Seiten blockiert. Die Leute, die sich im Internet darüber austauschten,
    verstießen gegen diesen Schutz, also wurden auch die Plattformen blockiert, wo
    sich die Leute austauschten. Und so weiter. Ist dir das Jahr 2012 ein Begriff?
    Habt ihr das in der Schule durchgenommen?” fragte ich meinen Sohn. Dieser
    schüttelte den Kopf.

    Das Jahr 2012 hat alles verändert
    “Im Jahre 2012 passierte etwas sehr Wichtiges. Auf einer Plattform mit dem Namen
    Wikileaks wurde ein Dokument veröffentlicht, in dem eine lange Liste von
    Politikern stand, die sich haben bestechen lassen, um bestimmte
    Schutzmechanismen einzuführen, um wirtschafliche Vorteile für deutsche Firmen zu
    erreichen. Auf jeden Fall sorgte die Liste für eine Menge Probleme. Aber nicht
    für die Politiker, die darin aufgeführt worden waren. Die beschlossen ein
    Gesetz, wonach es künftig Politikern nicht mehr verboten war, Geld anzunehmen.
    Doch nur wenige Tage später war Wikileaks gesperrt und das Kabinett beschloss,
    den Überwachungschip auf jedem Computer in Deutschland einzuführen.”

    Ich kenne die Lösung
    “So konnten die alten Computer nicht mehr ins Internet”, sagte mein Sohn.
    “Richtig. Wer ins Internet wollte, muss seither den Chip einsetzen. Egal ob man
    es möchte oder nicht.” Mein Sohn schaute auf den Boden. “Du Papa, ich muss dir
    was sagen.” “Was ist denn los?” Er blickte auf und schaute mich betreten an.
    “Ich weiß wie das geht.” “Wie was geht”, frage ich ihn. “Ich weiß, wie man den
    Chip umgeht. Nick und Stefan haben mir gezeigt, wie das geht. Die sind total
    cool und haben der ganzen Klasse erklärt, wie das funktioniert. Und seitdem
    schaue ich mir das ganze Internet an, unterhalte mich mit meinen Freunden und
    spiele tolle Spiele. Das macht total Spaß.” Dann schaute er wieder auf den
    Boden. “Tut mir leid. Ich weiß, dass ich das nicht darf.” Ich streichelte ihm
    über den Kopf. “Es ist nicht schlimm” sagte ich “aber du musst vorsichtig sein.
    Rede mit niemandem darüber, ok? Du darfst niemandem sagen, was du weißt. Das ist
    viel zu gefährlich. Versprichst du es mir?” Mein Sohn nickte. “Dann ist ja alles
    gut.” Er drückte mir einen Kuss auf die Wange und rannte aus dem Keller.
    Als er fort war, blieb ich noch einige Momente sitzen. Dann stand ich auf, ging
    zu einem Kistenstapel, schob ihn beiseite und schaltete meinen zweiten Computer
    ein, der sich dahinter verbarg. Ein Cursor blinkte auf und ab. “Was gibt es”
    erschien auf dem Bildschirm. Ich schaute hoch zur Kellertreppe und widmete mich
    dann wieder meinem Computer. Leise tippte ich meine Nachricht ein. “Ich habe die
    Namen…”

    Fazit: jegliche zensur, so gut sie gemeint ist, wird IMMER die freiheit einschrenken und eine unabhängige meinungsbildung VERHINDERN!

  5. Vor einigen Tagen war ich auf einer Seite für WordPress Templates und News.
    Was mich aber erwartete war etwas ganz anderes:
    Ich schaute auf so ein lustiges Stoppschild das ich irgendwo schon gesehen habe. ….Jugendschutz … Seite gesperrt…etc.
    Da war doch wieder deutlich zu sehen, wie toll unser Staat arbeitet. Hier sperrt man eine Seite, die nichts mit den zu sperrenden Inhalten zutun hat.ein paar Tage später war das Problem auf der HP behoben. Fragt sich nur, wie viele noch davon betroffen sind.

  6. „Freisein = Glücklichsein“? Das ist ein leider weit verbreiteter Irrtum.
    Freisein heisst, selbst verantwortlich und ohne Bevormundung handeln (zu dürfen). Das kann gelegentlich ganz schön unglücklich machen.

    Niemand behauptet übrigens ein Recht, illegale Inhalte verbreiten zu dürfen. Ein Hauptproblem bei der geplanten Zensur ist das Fehlen jeglicher demokratischer Kontrolle der Zensoren. Das BKA erstellt geheime Listen, die die Provider sperren müssen. Das Ganze soll ohne richterliche oder parlamentarische Kontrolle stattfinden und es soll illegal sein zu wissen, welche Seiten gesperrt werden. Dem Missbrauch sind Tür und Tor sperrangelweit geöffnet.

    Wer wirklich Kinder beschützen will, sollte die LKA finanziell und personell besserstellen: mehr und besser ausgebildete Fahnder, bessere Technik. Aber das kostet ja Zeit und Geld …

  7. Jugendschutz ist wichtig, natürlich sollte das ausreichend geprüft werden und nicht willkürlich gesperrt werden.

  8. @Der Rote Hund: Kniffelig ist es mit verbotenen Inhalten. Es kann einfach alles erst einmal zu einem verbotenen Inhalt gemacht werden (Bombenbauanleitungen, Sprengstoffrezepte usw). Ich halte es für Unsinn, den Begriff zu verwenden, denn sowas ist immer sehr subjektiv.

    Ebenso habe ich ein Problem mit dem Richtervorbehalt. In Strafverfahren ist die Öffentlichkeit zugelassen, damit die Öffentlichkeit das Gericht überwachen kann. Als Teil des Souveräns kann ich aber den Richter nicht überprüfen. Ich muss ihm also vertrauen. Das ist in einer Demokratie nicht akzeptabel.

    Die Diskussion über Vor- und Nachzensur empfinde ich spannend. Sie hat etwas von Religion, denn es wird etwas interpretiert, was so nicht in Artikel 5 steht. Dort steht ziemlich klar: Eine Zensur findet nicht statt.
    Dort steht nicht: eine Vorzensur findet nicht statt, wohl aber eine Nachzensur. Das mit der Nachzensur haben die Priester des Rechts dort hineininterpretiert. Aber so wie es zig Religionsgemeinschaften gibt, die die zentralen Bücher anders interpretieren, so ist es auch hier: wer hat Recht?

  9. @sascha: in unserem real existierenden Rechsstaat findet Zensur schon lange statt, und es entscheiden nunmal die Richter über Schuld und Unschuld, und im Zweifel auch über legal und illegal. Das ist zugegebenermassen (inter-)subjektiv und wandelt sich mit der Zeit (muss es auch!).

    „Es kann einfach alles erst einmal zu einem verbotenen Inhalt gemacht werden“ stimmt so nicht ganz. Da muss der Gesetzgeber Gesetze machen (also Inhalte verbieten). Und die Darstellung der Misshandlung von Kindern ist ja schon illegal. Da muss also gar kein Gesetz geändert oder gemacht werden.

    Mit dem Zensurgesetz wird aber die Notwendigkeit abgeschafft, konkrete Inhalte zu verbieten, weil man bequem alles sperren kann, was einem nicht passt. Das ist ja gerade der springende Punkt.

    Gerade daran sieht man ja so deutlich, dass es unseren Politikern eben *nicht* um die Kinder geht, sondern, dass sie im Gegenteil die missbrauchten Kinder für ihre – mit Verlaub: schmutzigen – Interessen missbrauchen.

  10. Schlosszwerg wurde nach einer Minute auf dem deutschen Wikipedia gelöscht.
    Auf dem englischen ist er als Castle Gnome und auf dem spanischen als Enano del Castillo zu sehen. Schlosszwerg existiert im virtuellen Raum. Warum wurde er in Deutschland als “Fake” zensiert?

  11. [Zum Artikel:]
    Also ein Verfassungsrichter sollte sich (idealerweise) gerade *nicht* an „Volkes Meinung“ orientieren; anderenfalls wäre Minderheitenschutz oder das Recht des Einzelnen passé. (Obwohl das Recht natürlich grundsätzlich allgemein anerkannte Normen widerspiegeln sollte.)

    P.S.: Für einen Juristen insgesamt recht salopp formuliert. ;-) (Aber das war wohl auch gewollt.)

    [Zu deinem Kommentar:]
    Es mag ein glücklicher Umstand sein, daß beim Gesetzgebungsverfahren so viele Fehler (materieller und formeller Natur) gemacht wurden.
    Die substanzielle (Zensur-)Debatte wird aber erneut geführt werden (müssen), wenn das BVerfG das ZugErschwG kippt oder mit Auflagen an den Gesetzgeber zurückverweist.
    Oder neue Sperrkriterien hinzugefügt werden.

  12. @Ursula von der Laien:
    Sehr guter Einwand, ein Richter muss des Volkes Meinung gefiltert durch verfassungsrechtliche Grundsätze repräsentieren.

    Danke sehr, ich versuche das Rechtliche immer in normale Worte zu kleiden. Auch wenn es nicht immer einfach oder möglich ist. Wenn ein Arzt Deutsch statt Fachlatein spricht, werde ich daraus manchmal auch nicht schlauer. ;)

    Ich denke, dass wir nicht um die Zensurfrage rumkommen werden. Ebenso wie es nicht das erste und das letzte Mal sein wird, dass Grundsätze aus vordigitaler Zeit hinterfragt werden müssen. Da steht uns insgesamt noch eine große Rechtsrevision bevor. Schön ist jedoch, dass diesmal das Volk viel aktiver beteiligt ist.

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