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Datenschutzerklärung: Das muss enthalten sein

Die Datenschutzerklärung gehört sicherlich zu den unangenehmen und unbequemen Pflichtaufgaben eines Webmasters. Aber mit der Erhöhung der Informationspflichten in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ist sie wichtiger denn je. Das liegt vor allem auch daran, dass Fehler in der Datenschutzerklärung für jedermann sichtbar und derzeit leider auch abmahnbar sind. Es ist also Zeit, Ihre Datenschutzerklärung auf Schwachstellen zu überprüfen, wobei Ihnen der nachfolgende Beitrag helfen wird.

(Bild: © Maksim Kabakou – Fotolia.com)
(Bild: © Maksim Kabakou – Fotolia.com)

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Basiswissen Journalismus: Presserecht für Journalisten und Blogger

Mit diesem Beitrag möchte ich einen Einblick in das Presserecht geben. Inhalte u.a.: Was gehört zur „Presse“? Die Grundlagen des Presserechts. Abwägung zwischen der Pressefreiheit und anderen Rechten. Die journalistische Sorgfaltspflicht. Fallstricke bei der Recherche. Was darf veröffentlicht und zitiert werden? Tatsachen, Meinungen und die Grenze zur Beleidigung. Trennung von redaktionellem und werblichem Inhalt. Impressumspflicht und Datenschutz sowie Privilegien der Presse.

Justitia
Justitia. Bild: Lupo / pixelio.de

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Internetzensur – Warum die Meinungs- und Informationsfreiheit alleine keine Hilfe sind

Wird ein Kind von anderen bedroht, sucht es Schutz bei seinen Eltern – wird ein Bürger in seinen Freiheiten bedroht, sucht er Schutz beim Grundgesetz (GG). Dieser Schutz wird vor allem jetzt beansprucht, wo Politiker wie zum Beispiel Ursula von der Leyen oder Wolfgang Schäuble die durch das Internet neu gewonnenen Freiheiten stutzen wollen. Dabei werden vor allem die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit und das Zensurverbot im Artikel 5 GG wie der heilige Gral hoch gehalten und in ihrer Unantastbarkeit beschworen. Doch so einfach macht es uns die Verfassung nicht. Denn anders als Eltern nimmt sie uns nicht bedingungslos in Schutz. Sie gibt uns nur das Recht, uns zu schützen.

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Was darf ich fotografieren? Der Fall Preußische Schlossanlagen und seine Konsequenzen

Es gibt einen Rechtsbegriff, der schon seit über dreißig Jahren im Zusammenhang mit Fotografie durch die Rechtslandschaft geistert. Es ist das „Recht am Bild der eigenen Sache“. Die meisten wissen, dass jede Person ein „Recht am eigenen Bild“ hat und eine Person grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis fotografiert werden darf. Gilt das aber auch für Sachen wie Bauwerke, Skulpturen oder gar Bäume im Park? Muss man als Hobbyfotograf oder Journalist jedes Mal um Erlaubnis fragen, bevor man auf den Auslöser drückt? Diesen praktischen Fragen werde ich in diesem Beitrag anhand der aktuellen und heiß diskutierten Gerichtsentscheidung „Preußischen Schlossanlagen“ so anschaulich wie möglich nachgehen.

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Haftung für Blogkommentare

Jan bat mich um einen Beitrag zum Thema Kommentarhaftung in Blogs. Mein erster Gedanke war, dass das im Rahmen eines Blogbeitrags unmöglich ist. Was den Bereich angeht, so erleben wir gerade eine „rechtliche Geburt“ mit vielen Wehen und keiner weiß, ob das Kind nun zuerst mit dem Kopf oder den Füßen kommen soll. Ich will Euch nicht mit allen Details zuwerfen, aber auch keine bloßen Schlagworte liefern. Daher denke ich, dass das Ganze am praktischen Fall am besten zu veranschaulichen ist.

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