Jan bat mich um einen Beitrag zum Thema Kommentarhaftung in Blogs. Mein erster Gedanke war, dass das im Rahmen eines Blogbeitrags unmöglich ist. Was den Bereich angeht, so erleben wir gerade eine „rechtliche Geburt“ mit vielen Wehen und keiner weiß, ob das Kind nun zuerst mit dem Kopf oder den Füßen kommen soll. Ich will Euch nicht mit allen Details zuwerfen, aber auch keine bloßen Schlagworte liefern. Daher denke ich, dass das Ganze am praktischen Fall am besten zu veranschaulichen ist.
Inhaltsverzeichnis
Der aktuelle Fall Niggemeier
Stefan Niggemeier unterlag im ersten Fall vor Gericht. Er wurde wegen zwei Kommentaren abgemahnt, die er bewusst nicht löschen wollte, weil sie nach seiner Ansicht zulässig waren. Im zweiten Fall, der noch nicht entschieden ist, schrieb ein Leser den Kommentar am Sonntag morgen um knapp 4 Uhr. Um 11 wurde der Kommentar auch wieder gelöscht. Dennoch erhielt Stefan diesbezüglich eine Abmahnung.
Eine Abmahnung ist, wie wir wissen, ein Schreiben, das einen auffordert, sich zu verpflichten, etwas nicht mehr zu tun oder sehr viel Geld zu zahlen, wenn man es doch tut. In diesem Fall soll sich der Blogger verpflichten keine Kommentare dieser Art zuzulassen. Es wird also gefordert, dass die Kommentare vor dem Erscheinen immer gegengelesen werden müssen.
Die Positionen der Parteien bei einer Abmahnung
Die Positionen sind klar und meines Erachtens nachvollziehbar:
- Der Blogbetreiber möchte eine Diskussion fördern. Wenn er zensiert und prüft – was er nicht rund um die Uhr machen kann – kann keine Diskussion entstehen. Höchstens eine Sammlung von Meinungen.
- Der Abmahner will nicht in der Öffentlichkeit beleidigt oder verleumdet werden. Und vor allem will er den kürzesten Weg gehen und nicht nach dem Kommentarverfasser forschen (Der oft anonym postet).
Die Gesetzeslage
Schauen wir uns zuerst die so genannten Haftungsprivilegierungen in den §§ 7 und 10 des Telemediengesetzes (TMG) an:
§ 7
(1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt. […]
§ 10
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
- sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
- sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben. […]
Zusammengefasst macht der Wortlaut Mut: Keine Pflicht zu Überwachung und man muss nur bei Kenntnis rechtswidriger Handlungen tätig werden.
Fall 1 – Bewusstes Nichtlöschen
Im ersten Fall wusste Stefan von den Kommentaren und hat sie bewusst drin gelassen. D.h. hier trat die Haftungsprivilegierung des TMG nicht ein (Ob die Kommentare tatsächlich rechtswidrig waren, ist hier irrelevant und wird nicht geprüft). Einige sagen zwar, dass man aber Kenntnis von der „rechtswidrigen“ Handlung haben muss. D.h. man muss juristisch wissen, dass der Kommentar gegen das Gesetz verstößt. Aber zum einen würde man dadurch die Wissenden bestrafen sowie die Unwissenden belohnen und zum anderen lautet das Credo: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.
D.h. wer der Ansicht ist, etwas sei rechtmäßig, dann muss er mit diesem Risiko leben. Ich persönlich finde diese Lösung fair. Sobald ich einen Kommentar kenne und die Macht habe über ihn zu entscheiden, dann bin ich für ihn verantwortlich. Klar, es ist die Meinung eines anderen. Aber wir dürfen nicht die Interessen der anderen Seite vergessen. Man stelle sich vor, ich lese hier einen Kommentar „Der Poster ist ein Nazi“ und wende mich an den Blogbetreiber. Der verweist mich auf den Kommentator, dessen E-Mailadresse jedoch gefälscht ist. Ich müsste mich also damit abfinden, dass diese Aussage für „immer“ stehen bleibt.
Fall 2 – Haftung trotz Löschung?
Im zweiten Fall hat Stefan jedoch sofort gehandelt und den Post unverzüglich gelöscht. Warum wird er trotzdem abgemahnt? Schauen wir noch ein Mal in den § 7 des TMG:
Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt.
Was ist hier drunter zu verstehen? Der Bundesgerichtshof (unser instanziell oberstes Gericht) sagt dazu: Die Haftung ist zwar ausgeschlossen, aber nicht ganz – die Löschungspflichten bleiben. Also kann man einen Blogger auf Unterlassung (= künftige Prüfung und Löschung der Kommentare) verklagen, wenn die allgemeinen Gesetze das vorsehen.
Um zu erfahren welche allgemeinen Gesetze der BGH vorsieht, müssen wir nun die Schlichtheit der geschriebenen Gesetze verlassen und uns in den (unberechenbaren) Bereich des Richterrechts begeben. Dort wo Richter nicht streng am Gesetz entscheiden, sondern bei Gesetzeslücken mit Hilfe von Rechtsgrundsätzen „improvisieren“.
Der Mitstörer & die Zumutbarkeit
Dort treffen wir auf die Figur des Mitstörers. Ein Mitstörer ist jemand, der ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt. Das heißt für einen Blogger:
- Wer eine Kommentarfunktion zur Verfügung stellt, der trägt erstmal willentlich zur einer Rechtsverletzung bei („In Kauf nehmen“ reicht für „willentlich“ aus).
- Sein Beitrag ist adäquat kausal, wenn es ihm zumutbar war die Rechtsverletzung abzuwenden.
Und bei der Zumutbarkeit geht die Argumentation los (Gerichtsentscheidungen sind zwar auf einen Einzelfall bezogen. Die Argumente werden jedoch auf andere Fälle übertragen. Und je höher ein Gericht ist, desto eher wird das passieren):
- Der BGH (Internetversteigerung I – Ricardo) sagt, das zwar keine Vorabkontrolle besteht, aber wer an der Rechtsverletzung mitverdient, dem sind Prüfungspflichten zuzumuten. Diese Ansicht führt meines Erachtens wenn man sie streng befolgt zu einer höheren Prüfungspflicht für Corporate-Blogs oder Blogger die an ihrem Blog verdienen. Je mehr, desto höher die Prüfungspflicht.
- Im neuesten Fall erklärt der BGH (Internetversteigerung II – ebay), dass man sogar eine vorbeugende Prüfungspflicht hat, wenn vorher ähnliche Rechtsverletzungen erfolgt sind. Im Extremfall könnte man sagen, „Bei wem sich ein Troll rumtreibt, der muss Wachen abstellen“.
- In einem anderen Fall urteilte der BGH, dass der Forumsbetreiber auch dann haftet, wenn die Identität des Störers bekannt ist. Sprich, der Verletzte soll sich gar nicht an den Verletzer wenden müssen.
- Das Landgericht Hamburg entschied in den so genannten Heise 1 und Heise 2 Urteilen: Ein Forum (wird bei Heise ähnlich wie ein Blog betrieben) ist eine gefährliche Einrichtung, die schwer beherrschbar ist und daher streng zu überwachen ist. Insbesondere bei kritischen Artikeln muss man davon ausgehen, dass die Benutzer über die Stränge schlagen. Ebenso muss man auffällige User überwachen. Weiter lehnte das Gericht das vielfach als Argument vorgebrachte „Panoramaurteil“ des BGH aus dem Jahr 1976 ab: Das Urteil besagte, dass ein Fernsehsender nicht für Aussagen haftbar gemacht werden kann, die in einer Livesendung fallen. Denn er kann sie kaum beeinflussen. OLG Hamburg fand, dass ein Onlinebeitrag nicht live stattfindet, sondern zwischengespeichert wird und damit was ganz anderes ist.
- Anderseits gab es auch eine Reihe von Gerichten, die eine entgegen gesetzte Meinung vertreten. Das OLG Düsseldorf meint, dass man die Grundsätze von Auktionsplattformen (s.o.) nicht auf Meinungsforen übertragen kann. Das LG Düsseldorf ist der Ansicht, dass der Anbieter bei sofortiger Löschung, seinen Pflichten nachkommt (Hier sollte Stefan Niggemeier gegen die Abmahnung vorgehen). Eine allgemeine Prüfungspflicht verneinte ebenso das Landgericht Berlin bei MeinProf.de.
Vertreten lässt sich alles
Allen diesen Kriterien haftet ein großer Makel an: Sie sind formbar wie Knete und kaum allgemein zu fassen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich alle Rechtsansichten vertreten lassen:
Wäre ich der Rechtsanwalt von Callactive, würde ich so argumentieren (verkürzt):
„Herr Niggemeier provoziert, polarisiert, benutzt selbst zweideutige Begriffe wie „Animöse“ und stellt sich immer als Opfer dar. Dass seine Beiträge zu ausfallenden Kommentaren einladen wurde gerichtlich bestätigt. Zudem zieht er aus seinem Blog wirtschaftliche Vorteile. Er ist Journalist, worauf er häufig verweist und wirbt in dem Blog für sich und seine Arbeit. Er nahm es daher in Kauf, dass rechtswidrige Beiträge folgen werden und unternahm nichts dagegen. Dabei war es ihm ein leichtes, in seinem Blog die Freischaltfunktion für Kommentare zu aktivieren.“
Würde ich Stefan Niggemeier vertreten, dann sähe meine Erwiderung wie folgt aus (verkürzt):
„Herr Niggemeier ist ein Vorreiter der grundgesetzlich fundierten Meinungsfreiheit. Er nutzt das Internet, um die Menschen zur Diskussion aufzurufen. Dabei lässt er sowohl negative wie positive Meinungen zu und versucht das rechtsstaatsfeindliche Mittel der Meinungszensur zu vermeiden. Eine Diskussion kann nur in einem direkten Austausch entstehen, nicht wenn die Meinungen zeitversetzt kontrolliert werden. Die Grundsätze die für Ricardo und Ebay aufgestellt wurden lassen sich hier nicht anwenden. Man kann Herrn Niggemeier nicht anlasten, dass er seine journalistischen Kenntnisse der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Die wirtschaftlichen Folgen sind nur ein nicht beabsichtigter Reflex und können keine höheren Prüfungspflichten nach sich ziehen. Und mal ehrlich, wer die Passage, durch die man sich betroffen fühlte selbst verbreitet, der kann keine „Not am Manne“ verspürt haben.“
Dieses Beispiel soll zeigen, wie die diese Fälle ablaufen. Es kommt also auf 4 Faktoren an:
- Ihr habt einen guten Rechtsanwalt und
- die Gegenseite hat einen schlechter informierten Rechtsanwalt bzw.
- der Richter tendiert zu Eurer Meinung oder einfach
- Glück
Und die alte Weisheit „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ darf hier nicht fehlen.
Fazit
- Wollt Ihr so richtig und völlig sicher sein, dann stellt Eure Kommentare auf „Moderation“ und löscht jeden Kommentar, der auch nur ein bisschen nach Rechtsverletzung aussieht.
- Falls Ihr den Kommentarfluss nicht stören wollt, dann kontrolliert die Kommentare regelmäßig und löscht sie sofort bei Verdacht einer Rechtsverletzung (WordPress u.a. verschicken die Kommentare per Email. Nutzt diese Funktion!)
- Wenn Euch ein potenziell Verletzter anspricht, dann versucht sachlich und vernünftig zu sein und schaltet nicht auf stur. Versucht Euch in ihn und seine Position zu versetzen. Ein Mittelweg ist eine temporäre Sperrung des Kommentars.
- Wehrt Euch und sucht bei Abmahnungen sofort einen Rechtsanwalt auf. Eine Kostenanfrage ist umsonst. Und gebt nicht klein bei. Macht Eure Fälle publik (Lasst aber die Namen des Abmahners und des abmahnenden Rechtsanwalts weg).
- Greift nicht selbst sofort zur Abmahnung sondern versucht mit dem Betreiber zu sprechen.
Es wird sicherlich noch etwas dauern, bis sich die Rechtslage gefestigt hat. Bis dahin rate ich zur Vorsicht und dazu Eure Meinung kund zu tun. Schreibt darüber, schreibt meinetwegen auch Eurem Bezirksabgeordneten. Schafft eine Meinung, bevor sie alleine von Juristen geschaffen wird.
Und solange verschiebe ich Niggemeiers Blog in meinem FeedReader aus dem Ordner Unterhaltung in den Ordner Recht. ;)
Über den Autor
Thomas Schwenke ist Rechtsanwalt, Leiter einer Community und Gründer von Advisign.de (Recht und Webdesign).
Dr. jur. Thomas Schwenke, LL.M. (UoA), Dipl.FinWirt (FH), ist Rechtsanwalt in Berlin, berät international Unternehmen sowie Agenturen im Marketingrecht, und Datenschutzrecht, Vertragsrecht und E-Commerce, ist Datenschutzsachverständiger, zertifizierter Datenschutzbeauftragter sowie Referent, Blogger, Podcaster und Buchautor. Website: https://drschwenke.de, Facebook: fb.com/raschwenke, Instagram: @tschwenke, Twitter: @thsch, Podcast: Rechtsbelehrung (Hörtipp: Folge 55 DSGVO: Datenschutzerklärung FAQ), DSGVO-Datenschutzerklärung: Datenschutz-generator.de.
Super Artikel, besten Dank für den Überblick.
Ich fürchte ja, dass in Fällen wie dem von call-tv und den mimeusen es einer Firma wie callactive – übrigens ein Endemol-Unternehmen – nicht darum geht „nicht beleidigt oder öffentlich verleumdet zu werden“, sondern man eigentlich versucht die Call-In-kritische Arbeit von Marc Doehler zu behindern.
Spielt sowas keine Rolle bei Gerichtsverhandlungen? Sozusagen die Metaauswirkungen auf die Meinungsfreiheit?
Mein Mitleid mit Stefan Niggemeier und den sonstigen Bloggern hält sich in Grenzen. Das deshalb, weil ich aus den Kreisen der Überwachungsgegner bislang immer nur Jubelbekundungen über Einschränkungen der Meinungsfreiheit gegen rechts gehört habe. Wer sich über gesetzliche Meinungseinschränkungen begeistert und nicht kapiert, daß auch die eigene ” gute” Meinung nur gedeihen kann in einem Klima der positiven Bewertung der Meinungsfreudigkeit , der bekommt für soviel Ignoranz nun vom Kapitalismus die Quittung. Eine Kultur der Meinungsfreudigkeit gab es in Deutschland noch nie(politisch Lied, garstig Lied), und Stefan Niggemeier ist mir noch nie als Befürworter der vollen Meinungsfreiheit aufgefallen
@mario_KND:
Das wird praktisch kaum klappen und wird nicht nachweisbar sein, solange tatsächlich eine Beleidigung/ Verleumdung vorliegt. Ein Anspruch auf Unterlassung ist da und kann wahr genommen werden.
Sehr erhellend, diese Standortbestimmung.
Sie gibt mir aber auch wieder einmal zu denken, ob nicht rund um Deutschland herum eine riesige Zuschauertribüne aufgebaut ist: voll besetzt mit Gästen aus aller Welt, die sich über die täglich aufgeführte deutsche Komödie/Tragödie „Regulierungswahn, Gesetzgebungswut und Sanktionierungseifer“ höchst köstlich amüsieren.
Ich würde an der Stelle des RA von Herrn Niggemeier gar nicht so viel von Meinungsfreiheit „schwurbeln“ (ist vor Zivilgericht kein so hartes Argument wie zBsp für das BVerfG) sondern schlichtweg auf die unverzügliche Löschung des Kommentars durch Herrn Niggemeier abstellen.
Das haben Sie in Ihrer fiktiven Stellungnahme gar nicht berückichtigt. Ich finde das ist eines der stärksten Argumente. (Außer das Gericht will das Blog unbedingt als Ebay-Forum sehen…)
Hi,
ich bin selbst noch nicht lang in der Blog-Sphäre unterwegs und weiß daher nicht, ob es an irgendeiner Stelle schon einmal angesprochen wurde, daher mein Hinweis, da die Zeit etwas drängt:
»Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat sich entschlossen, die von den einschlägigen Regelungen betroffenen Wirtschaftskreise (Diensteanbieter, Rechteinhaber und Verbraucher) im Rahmen einer Befragung um ihre Stellungnahme zu bitten. Dabei geht es auch im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechungsentwicklung in Deutschland darum, einen
Beurteilungsmaßstab zu erhalten, ob weitere Verbesserungen im Bereich der Haftungsregeln möglich sind. Vor diesem Hintergrund erhalten die genannten Kreise die Gelegenheit, bis zum 31. August 2007 zu den nachfolgenden Fragen Stellung zu nehmen.«
Weitere Informationen und die genauen Fragen gibt es in dieser PDF-Datei des BMWi:
https://www.zukunft-ebusiness.de/Dateien/BMWi/PDF/Zukunft-Ebusiness/tmg-fragen-zur-regelung-der-anbieterhaftung,property=pdf,bereich=ebusiness,sprache=de,rwb=true.pdf
Es grüßt
Stephan
@Ariadne:
Selbstverständlich, der Punkt der sofortigen Löschung muss natürlich an erster Stelle rein. Aber daher auch „verkürzt“, denn sonst wäre dieser Teil länger als der ganze Text.;) Dennoch ist es auch vor dem ZivGericht wichtig die Bedeutung des Blogs für die Meinungsfreiheit darzustellen und gegenüber dem Eigennutz abzugrenzen. Vor allem, wenn es um so unbestimmte Begriffe, wie die Zumutbarkeit geht. Vor allem wenn man fast alles vertreten kann, muss man die Richter auch bei der freiheitlichdemokratischen Seele packen.;)
@Stephan:
Die Aufforderung des BMWi richtet sich vor allem an Wirtschaftsverbände. Die wissen um die Begehren und sind eher an der Sachlage interessiert. D.h. wie wirkt sich die derzeitige Rechtslage auf den Geschäftsbetrieb aus. Dennoch denke ich wäre es gut, wenn die Blogger irgendwie organisiert wären, um Ihrer Meinung punktuell Druck verleihen zu können.
Und eine weitere Petition, die mir erst grade unter gekommen ist. Es geht um eine nichtanwaltliche Vorwarnpflicht vor einer kostenpflichtigen Abmahnung. Erst mal ein Link ohne Kommentar dazu: https://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=478
Exzellenter Artikel der in klar verständlichen Worten die Rechts(schief)lage beschreibt, auch für Menschen die nur Deutsch und kein Juristisch sprechen. Besonders gut am Artikel darüberhinaus die Äquidistanz, sowohl zwischen den aktuellen Klagsparteien, auch gegenüber den Rechtspositionen.
(zudem darf gehofft werden dass dieser Kommentar dem Autor keine Wickel bringen wird;)
Mit freundlichen Grüßen
aus Unterneuntupfing
Danke für den ausführlichen Kommentar. Um keine Namen zu nennen, bleiben wir bei dem „ich kenne jemanden, der/die…“ gerade das Problem hat, mit und durch gehäufte Abmahnungen bis hin zu öffentlich präsentierten Verleumdungen (Erpressungsvorwurf) komplett in die Knie gezwungen werden soll. Grund: ein Blog mit (inzwischen moderierten) Kommentaren, der aber gewissen Leuten misshagt.
Da der Abmahner die wirtschaftliche Übermacht besitzt, natürlich keine Frage, wer gewinnt.
Solange Geld Recht kaufen kann, ist der Satz: „Blogger kommen früher oder später unter die Räder“ leider traurige Wirklichkeit. Meine Meinung.
Ich finde Die Seite ist echt Klasse. Es ist alles gesagt was mann wissen muss echt ein Grosses Lob Grus Klaudius
Danke für die interessante Artikel! Ich bin neu beim „Bloggen“ udn war um die Rechtslage bisher unterinformiert. Für mich bleibt die Frage ob man Leute die „SPAM-Maschinen“ benutzen auch zur Rechenschaft ziehen kann.
die blog betreiber sollten schon drauf auf passen was für kommentare auf ihren blogs geschrieben wird das es neue gesetzliche regelung gibt war doch ab zu sehen.
Danke für die wunderbare Zusammenfassung. Gerade flatterte mir eine anwaltliche Mail bzgl. eines Kommentars in meinem Blog herein und ehe ich meine Anwälte nerve, mache ich mich doch mal lieber selber schlau.
Ist hiermit geschehen :D